Auf dem Weg zu einem Venture Capital-Gesetz?

Inhalte des geforderten Venture Capital-Gesetzes

Die Wirtschaftsministerkonferenz knüpft in ihren Beschlüssen vom Juni dieses Jahres an den Koalitionsvertrag an. Dort heißt es: „Wir werden Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiv machen und dafür ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen.“ Die Wirtschaftsminister fordern nun, die Ankündigung des Koalitionsvertrages zu konkretisieren, und zielen dabei insbesondere auf eine Stärkung des Fonds-Standortes und der steuerlichen Begünstigung von Venture Capital-Investoren in Deutschland ab. Seitens der Wirtschaftsminister wurden konkrete Inhalte formuliert, die in einem Venture Capital-Gesetz Berücksichtigung finden sollten:

  • Ertragssteuerliche Befreiung sowie die Öffnung des Förderprogramms Invest – Zuschuss für Wagniskapital für einen breiteren Investorenkreis
  • Einführung von geeigneten Investitionsanreizen für Investitionen von Privatanlegern in Wagniskapitalfonds
  • Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens für Investoren und Wagniskapitalgeber
  • Gründerfreundliche Handhabung der Nutzung von Verlustvorträgen insbesondere in Bezug auf die Stille-Reserve-Regelung
  • Erhalt der Steuerfreiheit von Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sowie der bestehenden Regelung im Bezug auf Veräußerungsgewinne auf Streubesitz
  • Vermeidung zusätzlicher Beschränkungen für Investitionen institutioneller Anleger in alternative Anlagen, insbesondere in Wagniskapitalfonds
  • „Reaktivierung“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Ankerinvestor für Wagniskapitalfonds in Deutschland
  • Schaffung eines den Markt für Crowdinvesting regelnden, diesen aber nicht hemmenden rechtlichen Rahmens unter Berücksichtigung der Anleger- und Investorenschutzbelange

Auf der Website der Wirtschaftsministerkonferenz wurden die geforderten Inhalte und die Begründung hierfür veröffentlicht.

Verhaltene Reaktionen auf die Forderungen

Die geforderten Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital-Investoren in Deutschland zu verbessern. Deshalb kommt es maßgeblich darauf an, ob das Bundesfinanzministerium die Vorschläge aufgreifen wird. Die Resonanz auf die Forderungen der Landes-Wirtschaftsminister fiel bisher zurückhaltend aus. Positiv aufgenommen worden ist von Seiten des Bundesfinanzministeriums lediglich der Vorschlag, den Invest – Zuschuss für Wagniskapital ertragssteuerlich zu befreien. Weitergehende Zugeständnisse sind bisher nicht gemacht worden.