Auf dem Weg zu einem Venture Capital-Gesetz?

Wie geht es weiter?

Ob und wann die Bundesregierung der Aufforderung der Wirtschaftsminister der Länder nachkommt und die Rahmenbedingungen für Venture Capital zukünftig attraktiver gestaltet, ist derzeit schwer vorherzusagen. Im Koalitionsvertrag steht die Verabschiedung des Venture Capital-Gesetzes unter dem Vorbehalt der bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten. Die bisher verhaltenen Reaktionen auf die Forderungen der Wirtschaftsministerkonferenz sprechen eher dafür, dass der Bund entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten derzeit nicht erkennt.

Fazit

Die Befürworter des Venture Capital-Gesetzes werden einen langen Atem benötigen, um die geforderten Verbesserungen für Investoren und Gründer zu erreichen. Es wird wichtig sein, die Inhalte des geforderten Gesetzes in Teilen noch weiter zu präzisieren. Während einige der aufgestellten Forderungen sehr konkret sind – wie z.B. der Erhalt der Steuerfreiheit von Ausschüttungen oder die gesetzliche Regelung von Venture Capital-Fonds als vermögensverwaltend – gibt es andere Forderungen, die einer weiteren Konkretisierung bedürfen: Welche Rolle soll die KfW zukünftig bei Venture Capital-Investitionen einnehmen? Soll Crowdinvesting stärker reguliert werden, bedarf es also beispielsweise spezifischer Informationspflichten für Crowdinvesting-Anleger? Unter welchen Voraussetzungen können institutionelle Anleger für Venture Capital-Investitionen gewonnen werden? Diese und weitere Fragen gilt es weiter aufzubereiten. Insofern war die Wirtschaftsministerkonferenz wohl nur der Start für die angestrebte Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Venture Capital in Deutschland. 

Zu den Autoren:
A7 Dr-Lorenz-JellinghausA7 Dr. Bernhard NoreischDr. Lorenz Jellinghaus
ist Rechtsanwalt am Hamburger Standort der Lutz Abel Rechtsanwalts GmbH. Dr. Bernhard Noreisch ist Rechtsanwalt und Partner bei Lutz Abel in München. Beide sind spezialisiert auf Venture Capital und beraten Mandanten im Handels- und Gesellschaftsrecht.