BVK legt Entwurf für Venture Capital-Gesetz vor

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Der BVK will damit nach eigener Aussage „wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung“ setzen. Neue Venture Capital-Fonds seien  zuletzt „Mangelware“ gewesen. In den vergangenen drei Jahren wurden laut BVK rund 2 Mrd. EUR Venture Capital in junge Unternehmen investiert, das sei im internationalen Vergleich viel zu wenig. In den USA beispielsweise lag das Investitionsvolumen bei mehr als dem 30-fachen. Die Gegner sieht der BVK im – für diesen Bereich gesetzgeberisch zuständigen – Bundesfinanzministerium: Dort sei das Gesetz offenbar „politisch nicht gewollt“, obwohl die Kosten gering seien und der volkswirtschaftliche Nutzen groß, denn dadurch könnten deutlich mehr Firmengründungen angeregt werden.

Allerdings gebe es bei vielen Abgeordneten, das hätten jüngste Gespräche wieder gezeigt, sowie im Bundeswirtschaftsministerium auch großes Interesse und Unterstützung, und man hoffe, in den politischen Prozess nun Dynamik hinein zu bekommen. „Es muss sich etwas tun – nicht irgendwann, sondern noch in diesem Jahr“, sagte Güllmann.

Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen auf drei Ebenen: Unternehmen, Venture Capital-Fonds und Investoren. So soll u.a. eine Forschungsprämie Jungunternehmen bei ihren Innovationsbemühungen fördern, Verlustvorträge sollen auch bei Anteilseignerwechseln erhalten bleiben. Auf der Fonds-Ebene soll, wie bereits seit Jahren gefordert, die steuerliche Transparenz gesetzlich festgeschrieben werden, um mehr Rechtssicherheit insbesondere für ausländische Investoren zu schaffen. Auf Investoren-Ebene soll ein „Roll-over von Veräußerungsgewinnen“ im Falle einer Reinvestition ebenso zu weiteren Investitionen motivieren wie Sonderabschreibungen; dabei gehe es letztlich nicht um Steuerausfälle, sondern nur um eine Verschiebung der Besteuerung. BVK-Vorstandsmitglied Christian Schatz.„Ein Jahr nach dem Koalitionsvertrag stehen wir mit leeren Händen da, aber mit diesem Venture Capital-Gesetz wollen wir die Blockade auflösen.“