| Vis-à-vis - Experten zum Private Equity-Gesetz (Ausgabe 1/2007) - Interviews mit Daniela Weber-Rey und Dr. Michael Inhester
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„Wir wollen ein
wettbewerbsfähiges Gesetz“
Interview mit Daniela Weber-Rey, Clifford Chance
Die Private Equity-Branche setzt große Hoffnungen in das geplante Private
Equity-Gesetz. Steuertransparenz und Wettbewerbsfähigkeit müssen her, fordert
Rechtsanwältin Daniela Weber-Rey von Clifford Chance.
VC Magazin: Wie sollte das vom BMF angekündigte Private Equity-Gesetz im
optimalen Fall für die Branche aussehen?
Weber-Rey: Das Private Equity-Gesetz muss eine steuertransparente
Fondstruktur schaffen, um die bisherigen Schwierigkeiten bei der Einstufung von
Fonds als gewerblich ohne Steuertransparenz oder vermögensverwaltend und
steuertransparent zu vermeiden. Wir wollen eine einfache Handhabung und ein
wettbewerbsfähiges Gesetz. Wichtig ist auch der Erhalt von Verlustvorträgen bei
Mehrheitswechsel. Insbesondere VC-Fonds, die sich in der Investitionsphase
befinden und noch einige Finanzierungsrunden bestehen müssen, sind auf den
Finanzierungsvorteil durch die Nutzung der Verlustvorträge angewiesen.
VC Magazin: Kann das Private Equity-Gesetz die Branche wirklich in Fahrt
bringen?
Weber-Rey: Die Branche ist in Fahrt, wobei Venture Capital erst auf ein
ähnlich erfolgreiches Niveau wie Private Equity kommen muss. VC ist allerdings
wesentlich sensibler, da bei den geringeren Investitionsvolumina nicht derselbe
Strukturierungsaufwand betrieben werden kann wie bei Private Equity.
VC Magazin: Haben Sie den Eindruck, dass das BMF versteht, wie Private
Equity organisiert ist?
Weber-Rey: Der BVK und die Private Equity-Community haben sich in den
letzten zwei Jahren sehr bemüht, Politiker und Beamte mit den wichtigen Themen
vertrauter zu machen. Es wurde immer wieder belegt, wie groß die
volkswirtschaftliche Bedeutung des Private Equity-Sektors auch in Deutschland
ist – ohne dass hier das Potenzial voll ausgenutzt wäre und ohne dass wir
Volumina erreichen, wie sie etwa in England, Skandinavien oder den USA erreicht
werden. Wir gehen daher davon aus, dass das BMF heute ein größeres Verständnis
für den Private Equity-Sektor hat.
VC Magazin: Gibt es schon konkrete Ergebnisse und Vorschläge der Private
Equity-Sachverständigengruppe in Brüssel?
Weber-Rey: Die Sachverständigengruppe für Private Equity soll
insbesondere die Bedürfnisse in den Mitgliedstaaten zur Förderung des Private
Equity-Marktes und des Marktes für KMU ermitteln, um die Lissabonner Agenda für
Wachstum und Beschäftigung besser umsetzen zu können. Die Gruppe widmet sich
nicht steuerlichen Themen, sondern
beschäftigt sich primär mit gesellschaftsrechtlichen und
aufsichtsrechtlichen Themen. Wir hoffen, dass abschließend Rahmenbedingungen
für ein europaweit optimales rechtliches und steuerrechtliches Umfeld vorgelegt
werden.
VC Magazin: Stichwort Unternehmensnachfolge: Welche vertrauensbildenden
Maßnahmen der Private Equity-Investoren können den Zugang erleichtern?
Weber-Rey: Die Private Equity-Industrie hat in den letzten Jahren an
Professionalität gewonnen, die Voraussetzung für Transaktionssicherheit und
Vertrauen im Hinblick auf eine längere Zusammenarbeit ist. Spätestens seitdem
auch große, alteingesessene deutsche Unternehmen mit Private Equity-Investoren
zusammenarbeiten, sind für die Anerkennung der Industrie keine grundsätzlichen
vertrauensbildenden Maßnahmen mehr erforderlich. Jetzt kommt es auf den Erfolg
des einzelnen Private Equity-Unternehmens in einer Transaktion an. Größere
Flexibilität bei der über den eigentlichen Verkauf hinausgehenden
Zusammenarbeit mit dem Verkäuferunternehmen oder beim Einstieg als Käufer
gemeinsam mit einem Industriepartner kann sehr hilfreich sein.
Zum Gesprächspartner
Daniela Weber-Rey ist Partnerin von
Clifford Chance und Leiterin der deutschen Financial Institutions Group. Sie
berät im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei Unternehmenskäufen mit
Schwerpunkt auf dem Finanzsektor. Sie ist aktiv für die AG Recht & Steuern
des BVK und das Tax & Legal Committee der EVCA. Im Mai 2005 wurde sie in
die „Advisory Group on Corporate Governance and Company Law“ und im September
2006 in die Expertengruppe „Removing obstacles to cross-border investment“ der
EU-Kommission berufen. (Daniela.Weber-Rey@CliffordChance.com)
„Die Bedingungen dürfen sich nicht jährlich ändern“
Interview mit Dr. Michael Inhester, P+P Pöllath + Partners
Auch das Private Equity-Gesetz kann nicht alle rechtlichen Unsicherheiten
beseitigen, ist Rechtsanwalt Dr. Michael Inhester von P+P Pöllath + Partners
überzeugt. Das „Modell der Zinsschranke“ ist aus seiner Sicht für den deutschen
Standort schädlich.
VC Magazin: Wie sollte das vom BMF mittlerweile angekündigte PE-Gesetz
im optimalen Fall für die Branche aussehen?
Inhester: Die lange Diskussion um den Private Equity-Erlass, der
schließlich im Dezember 2003 veröffentlicht wurde, hat die Private
Equity-Industrie verunsichert. Die Bestätigung der bislang gelebten Grundsätze
hat jedoch zur Verbesserung des Private Equity-Standortes Deutschland
beigetragen. Danach wird der Grundsatz der Steuertransparenz, der auch im
angloamerikanischen Rechtskreis gilt, für Deutschland als verbindlich
anerkannt. Das Private Equity-Gesetz wird insoweit in wesentlichen Bereichen
nichts Neues bringen; vielmehr ist es ein positives Bekenntnis des Gesetzgebers
zu den Prinzipien der privaten Vermögensverwaltung und den damit
zusammenhängenden Besteuerungsgrundsätzen. Die Frage nach der optimalen
Ausgestaltung des Private Equity-Gesetzes deckt sich insofern mit der Frage der
Unzulänglichkeiten des geltenden Private Equity-Erlasses. Diese lassen sich
derzeit aufgrund der damit verbundenen negativen steuerlichen Auswirkungen in
drei Bereichen ausmachen: Turnaround-Investments, Secondary Investments,
Seed-Investments. Wenn der Gesetzgeber im Private Equity-Gesetz diesen Gegenständen
mehr Aufmerksamkeit widmet, wäre dies hilfreich.
VC Magazin: Wären mit dem Private Equity-Gesetz alle monierten
rechtlichen und steuerlichen Unsicherheiten geklärt?
Inhester: Kein Gesetz, auch nicht das Private Equity-Gesetz, kann so
abschließend formuliert sein, dass damit alle rechtlichen und steuerlichen
Unsicherheiten beseitigt sind. Dafür sind auch die Interessenlagen der
Beteiligten zu unterschiedlich – dies halte ich auch für legitim. Entscheidend
ist allein, dass die Rahmenbedingungen für Private Equity-Investitionen in
Deutschland für alle Beteiligten kalkulierbar sind und sich nicht jedes Jahr
ändern.
VC Magazin: In Brüssel gibt es eine Sachverständigengruppe für Private
Equity. Gibt es schon konkrete Ergebnisse und Vorschläge?
Inhester: Die Expertengruppe hat am 15. November 2006 in ihrem Weißbuch
erste Ergebnisse veröffentlicht. Konkrete Entscheidungen gibt es aber noch
nicht; diese werden frühestens im Herbst 2007 vorliegen. Erwartet wird, dass
die EU-Kommission Empfehlungen zur Standardisierung der Prospektpflicht sowie
zum Ausbau der aufsichtsbehördlichen Zusammenarbeit geben wird.
VC Magazin: Schafft das Private Equity-Gesetz eventuell neue Barrieren?
Inhester: Die Bundesregierung koppelt das Private Equity-Gesetz mit der
geplanten Unternehmensteuerreform. Danach ist geplant, eine Abgeltungssteuer
auf Einkünfte aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften
einzuführen und das gerade eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder
abzuschaffen. Einkünfte aus Kapital und privaten Veräußerungsgeschäften würden
danach mit vermutlich 25% besteuert, während die übrigen zu versteuernden
Einkommen dem vollen Einkommensteuertarif unterworfen wären. Die Einführung
einer „flat tax“ in einem Private Equity-relevanten Teilbereich der Einkommensteuer
klingt dabei zunächst positiv und ist auch mit positiven Begleiterscheinungen
verbunden. Allerdings zielt der Gesetzgeber hierbei auf eine stärkere
Besteuerung von Buyout-Transaktionen ab, die seit der Heuschrecken-Debatte
verstärkt zum Gegenstand politischer Diskussionen wurden. So soll insbesondere
durch das Modell einer Zinsschranke der Abzug von Kapitalaufwand eingeschränkt
werden, was die Private Equity-Industrie in diesem Bereich empfindlich treffen
würde und für den Standort Deutschland sehr schädlich wäre.
Zum Gesprächspartner
Dr. Michael Inhester (michael.inhester@pplaw.com) ist Rechtsanwalt und Partner
bei P+P Pöllath + Partners in München. Tätigkeitsschwerpunkt ist die rechtliche
und steuerliche Beratung von Private Equity-Strukturen/-Transaktionen. Daneben
ist er Lehrbeauftragter an der Universität Regensburg im Fachbereich
Steuerrecht.
Alexander Endlweber
redaktion(at)vc-magazin.de
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