Ich habe ja persönlich das große Glück, seit einigen Jahren
nicht mehr Fundraising-Aktivitäten durchführen zu müssen. Da ich neben meinen
Direktinvestments auch viele Investitionen in Venture Capital-Fonds tätige,
bekomme ich jedoch die großen Schwierigkeiten mit, die selbst gute, erfahrene
und angesehene Venture Capital-Gesellschaften beim Fundraising haben. Für
sämtliche dieser Fundraising-Aktivitäten spielt der EIF (European Investment
Fund) in Luxemburg eine entscheidende Rolle.
Diese Rolle ist nicht nur darin begründet, dass der EIF
Europas größter Investor in Venture Capital-Fonds ist. Sie ist auch darin
begründet, dass der EIF sehr intensive Erfahrung in der Beurteilung und
Selektion von Venture Capital-Fonds hat und damit für viele andere Investoren
die Investitionszusage des EIF zu einem Qualitätssiegel für eine Investition
geworden ist.
Zum Leidwesen vieler Venture Capital-Gesellschaften versteht
es der EIF basierend auf seiner Erfahrung auch vorzüglich, Verträge zu
verhandeln, die für die Gesellschaften sehr hart, aber nicht unbedingt unfair
sind. Als Investor ist es für mich von Vorteil, in einen vom EIF verhandelten
Vertrag einzusteigen, den ich bis auf die für mich relevante steuerliche
Komponente nicht mehr intensiv zu prüfen brauche.
Natürlich kann dieser Einfluss des EIF auch sehr negative
Folgen haben. Wenn aus welchen auch immer gearteten Gründen eine Beteiligung
des EIF in einen Venture Capital-Fonds nicht zustande kommt, kann dies für eine
Venture Capital-Gesellschaft sehr leicht das Ende ihrer Fundraising-Aktivitäten
bedeuten. In dieser Hinsicht bedeutet eine Investition des EIF ein wenig mehr
als nur ein Investment von bis zu einem Drittel des Fonds. Es ist fast
gleichbedeutend mit dem Entzug eines Qualitätssiegels, das das Zünglein bei der
Abwägung intensiv beeinflusst.