HTGF: Anhebung der Seed-Finanzierungsgrenze um 100.000 EUR tritt ab Januar 2016 in Kraft

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Der HTGF investiert Wagniskapital, vornehmlich in Technologie-Unternehmen, die Forschungsergebnisse kommerziell verwerten können. Neben der Aufstockung des maximalen Seed-Finanzierungsbetrages um 100.000 EUR pro Start-up und der Senkung des Zinssatzes für Nachrangdarlehen von 10% auf 6% stehen ab Januar 2016 pro Unternehmen zudem bis zu 1,5 Mio. EUR für Anschlussfinanzierungen zur Verfügung. Ferner wird der erforderliche Eigenanteil der Gründer sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern auf einheitlich 10% des HTGF Erstinvestments angeglichen, wovon die Hälfte weitere Investoren übernehmen können. Der Fonds erwirbt bei einem Investment weiterhin 15% der Gesellschafteranteile, die Zinsen bei Nachrangdarlehen in der Seed-Phase werden nach wie vor für 4 Jahre gestundet.

Der HTGF möchte nach eigenen Angaben mit der Aufstockung der Mittel die Liquidität der Unternehmen in den ersten 12 bis 18 Monaten sicherstellen und mit der Senkung der Zinsen auf die aktuelle Zinsentwicklung adäquat reagieren. Die zwei Fonds des HTGF verfügen über ein Gesamtvolumen von 576 Mio. EUR., wovon sich 272 Mio. EUR. im Fonds I und 304 Mio. EUR. im Fonds II befinden. Zu den Investoren des Public-Private-Partnership zählen u.a. das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW Bankengruppe sowie 17 weitere Wirtschaftsunternehmen.