Neuerungen in der transaktionsbezogenen Bewertung

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Am 26. März 2014 wurde vom Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Österreich das neue Fachgutachten zur Unternehmensbewertung (KFS/BW 1) verabschiedet. Dieses Fachgutachten legt vor dem Hintergrund der in Theorie, Praxis und Rechtsprechung entwickelten Standpunkte die Grundsätze dar, nach denen österreichische Wirtschaftstreuhänder Unternehmen nach dem 30. Juni 2014 zu bewerten haben. Das Fachgutachten steht im Kontext zu dem im Jahr 2008 verabschiedeten für Deutschland gültigen Standard IDW S1. Ein Schwerpunkt der Neuerungen liegt in den Vorgaben für die Planung der finanziellen Überschüsse, die Beurteilung der Plausibilität der Planung und die Ermittlung des Terminal Value. Daneben müssen Bewertungsergebnisse, die mithilfe eines sogenannten Diskontierungsverfahrens – hierunter fallen das Ertragswert- und das DCF-Verfahren – ermittelt wurden, verpflichtend einer Plausibilitätsbeurteilung unterzogen werden.

Objektiver und subjektiver Unternehmenswert

Das Konzept des objektivierten Unternehmenswerts, das im Grundsatz jenem des Standards IDW S 1 entspricht, bildet auch nach der Neufassung das Herzstück des Fachgutachtens KFS/BW 1. Der objektivierte Unternehmenswert ist weiterhin mithilfe eines Diskontierungsverfahrens zu ermitteln. Neu hingegen ist, dass das ermittelte Bewertungsergebnis zwingend einer Plausibilitätsbeurteilung zu unterziehen ist. Sie hat bei börsennotierten Unternehmen bzw. bei Unternehmen, für die Informationen über realisierte Transaktionen in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag vorliegen, durch eine Analyse der Börsenkurse bzw. der Transaktionspreise zu erfolgen. In anderen Fällen kann die Plausibilitätsbeurteilung durch Anwendung eines Multiplikatorverfahrens erfolgen. Bemerkenswert erscheint hier die verpflichtende Einbeziehung von Transaktionspreisen, die bislang in den Bewertungsstandards sowohl in Deutschland als auch Österreich unberücksichtigt waren. Die Stellung der Multiplikatorverfahren wird hierdurch erheblich aufgewertet. Auch der subjektivierte Unternehmenswert ist nach der Neufassung des Fachgutachtens weiterhin mithilfe eines Diskontierungsverfahrens zu ermitteln. Analog zum objektivierten Unternehmenswert ist das Bewertungsergebnis einer Plausibilitätsbeurteilung zu unterziehen.