VC Kolumne von Dr. Michael Brandkamp

Panthermedia/Roberto Caucino

Allerdings besteht die Sorge, dass der unternehmerische Spirit bei vielen Investmentmanagern und am Ende sogar bei den Unternehmern von formalen und technisch schwierigen Themen verschüttet wird. Gemeint sind umfangreiche Reporting-Verpflichtungen gegenüber Investoren, internen Gremien und BaFin sowie Compliance-Anforderungen zu Geldwäsche, Korruptionsprävention und Insiderhandel. Besonders „raffiniert“ – und oft auch Ursache für spätere Auseinandersetzungen – sind höchst komplizierte Terms in den Beteiligungsverträgen. Ein Term Sheet, das nach monatelangen Verhandlungen über Unternehmensbewertung, Bewertungsadjustierungen, Liquidationspräferenzen und Vesting-Vereinbarungen endlich unterschrieben wird, ist meist hochkomplex, enthält viele Kompromisse, beschränkt sich aber natürlich auf die Beteiligungskonditionen. Erst danach beginnt in der Regel die Due Diligence, bei der juristische und technisch formale Fragen dominieren. Die sorgfältige Analyse von Markt, Technologie und Management droht zu kurz zu kommen. Nach dem Verhandlungsmarathon zum Term Sheet möchte keiner ein Closing gefährden: Es besteht die Gefahr, dass wir Kapitalgeber richtig und formvollendet in die falschen Projekte investieren.

Die Lösung ist natürlich nicht, die formalen Dinge abzustellen oder zu vernachlässigen. Ohne formal sicher und korrekt zu sein, ohne Compliance- und Kartellvorschriften, können die Abschlüsse nicht gemacht werden. Die Venture Capitalists müssen die formalen Fragen mit Souveränität und Leichtigkeit gemeinsam mit den richtigen Partnern wie Juristen und Gutachtern beherrschen, damit noch genügend Ressourcen für die inhaltlichen, unternehmerischen Themen bleiben. Dabei ist es gut, die Terms schlank und überschaubar zu halten.