Novellierung des ElektroG: Schrott für den Shop

Novellierung des ElektroG: Schrott für den Shop
Novellierung des ElektroG: Schrott für den Shop.

Peter Chaljawski vertreibt mit seiner Chal-tec GmbH von der Kaffeemaschine bis zum Klimaspender alles, was irgendwie mit Haushaltselektronik- und Unterhaltungselektronik zu tun hat. Auf ihr und alle anderen, die Elektronik über das Internet verkaufen, kommt mit dem 24.07.2016 eine große Umstellung zu: Dann sind nach der Novellierung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) neben den Herstellern auch die Vertreiber von Elektronik zur kostenlosen Rücknahme in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden verpflichtet, wie es im schönsten Beamtendeutsch heißt. „Von dieser Regelung sind auch reine Onlinehändler betroffen, soweit sie über eine Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte ab 400 m² verfügen“, sagt Martin Ahlhaus, Rechtsanwalt und Associated Partner bei der Münchner Wirtschaftskanzlei Noerr.

Deutschland zieht nach

Zwar gibt es das Gesetz schon seit 2005, doch mit der neuen Novellierung wird es noch einmal verschärft. Was im europäischen Ausland schon auf der Agenda ist, wird jetzt in Deutschland auch erforderlich: „Der Onlineshop muss beim Elektronik-Altgeräte-Register in Fürth registriert sein und es sollte auf der Website des Shops ersichtlich sein, das die Produkte zurückgenommen werden können. Allein die bloße Erwähnung der Rücknahme von Elektroaltgeräten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend“, so Ahlhaus und warnt: „Wer dagegen verstößt, auf den können Bußgelder durch die Umweltbehörden oder Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherverbänden zukommen.“

Rücknahme von Elektronikshop als Service für den Kunden

Das kann teuer für die Onlinehändler werden. „Viele Shopbetreiber haben noch Nachholbedarf, was die Umsetzung der Neuregelung betrifft“, so Markus Höfels, Geschäftsführer der Kölner Noventiz GmbH, die sich als Händler mit der ordnungsgemäßen Erfüllung abfallrechtlicher Verpflichtungen beschäftigt. Roy Uhlmann vom Bundesverband Deutsche Startups sieht die betroffenen Onlineshops jedoch auf einem richtigen Weg. „Die meisten wenden das Gesetz schon aus Gründen des Servicegedankens und der Nachhaltigkeit an.“ Das wäre dringend notwendig. Allein in Deutschland werden jährlich 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, aber nur 600.000 Tonnen ordnungsgemäß erfasst und recycelt. Damit liegt die Rücknahmequote von Elektroaltgeräten nur bei 40%. Mit der Novellierung des Gesetzes hofft die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, das die Erfassung auf mindestens 65% steigt. Zwar sind die Verbraucher schon jetzt verpflichtet, keinerlei Elektroschrott im Haushalt zu entsorgen und damit gezwungen, die kommunalen Wertstoff-Sammelstellen anzufahren. Aber: „In einer Stadt wie Köln mit rund 1 Million Einwohner gibt es gerade mal zwei solcher Annahmestellen“, kritisiert Höfels. Und der Schrott wird nicht weniger. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland verzeichnet für das 1. Quartal 2016 bei Elektronikartikel und Telekommunikation im Onlinehandel ein Umsatzwachstum von 9,8% gegenüber dem gleichen Quartal des Vorjahres.

Neue Wege sind gefragt

Dabei geht die Entsorgung des Elektroschrotts relativ einfach. „Man sollte beim Verbraucher auf die gleichen Rücksendegewohnheiten wie bei einem normalen Onlinekauf setzen.“ so Höfels. Mit seinen Mitgesellschaftern hat er das Portal elektronikretoure24 gegründet: „Damit wird die Rücknahme des Elektronikschrotts online organisiert.“ Gemeinsam mit der Pakettochter der Deutschen Post DHL hat der Noventiz-Gründer eine Kooperation abgeschlossen, bei der Endverbraucher ihren Elektronikschrott bis zu einem Gewicht von 31,5 kg über sein Portal kostenlos zurücksenden können. „Damit gibt es jetzt 28.000 neue Rücknahmestellen in Deutschland“, so Höfels.