Anlegerschutz im Beteiligungsmarkt

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Private Equity ist für Privatanleger gerade im heutigen Kapitalmarktumfeld eine willkommene Alternative. Sie können so ihr Portfolio im Spannungsfeld zwischen niedrigen Zinsen und schwankungsanfälligen Aktienmärkten auf eine breitere Basis stellen. Als Anlagevehikel bieten sich neben vorbörslichen Direktinvestments und Aktien insbesondere Fonds an, zu deren Ertragschancen aber auch beachtliche Risiken gehören. Sie resultieren aus der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung der finanzierten Unternehmen ebenso wie aus der begrenzten Handelbarkeit der Beteiligungen und den Kosten der Portfolio-Konstruktionen. Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Regulierungen umgesetzt, um für einen besseren Schutz der Anleger zu sorgen. Sie haben neben der angestrebten Sicherheit allerdings auch Auswirkungen auf das Angebotsspektrum. Darüber hinaus befindet sich eine Reform der Investmentbesteuerung in Vorbereitung, die Private Equity für Privatanleger weniger attraktiv machen könnte.

Regulierung mit Licht- und Schattenseiten

Seit dem 22.06.2013 ist das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Kraft, das die Vorgaben der EU-Richtlinie für das Alternative Investment Fonds Management (AIFM) umsetzt. Es ist ein Baustein zu jenem geschlossenen Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager, das die Staats- und Regierungschefs schon im Krisenjahr 2009 auf den G20-Gipfeln in Pittsburgh und London beschlossen hatten. Ihr Ziel: kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt darf mehr unbeaufsichtigt bleiben. Damit war auch die Regulierung von vorbörslichem Beteiligungskapital vorgezeichnet. „Aus Private Equity resultieren zwar keine systemischen Risiken, der Gesetzgeber aber wollte mit dem KAGB den Schutz privater Anleger auch in diesem Bereich verbessern“, sagt Dr. Matthias Geurts, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftskanzlei Noerr in Frankfurt. In Deutschland hatte sich die Bundesregierung dabei unter anderem eine umfassende Regelung für geschlossene Fonds und das Ziehen engerer Grenzen für den Grauen Kapitalmarkt zum Ziel gesetzt. Die erweiterte Regulierung umfasst nun auch die Verwalter von Private Equity-Fonds. Wer am Markt aktiv werden will, braucht anders als früher nun eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Aus Sicht des Privatanlegers hat das Licht- und Schattenseiten. So strebt das Gesetz beispielsweise mit der Pflicht zur Einrichtung von Verwahrstellen einen wirksamen Schutz gegen den Missbrauch etwa durch Schneeballsysteme an. Andererseits ist die Regulierung mit harten Auflagen und damit steigenden Kosten verbunden, die zu einem reduzierten Angebot führen können. „Letztlich will der Gesetzgeber die Retail-Anleger dazu bewegen, nur noch in liquide Anlageformen zu investieren. Das aber ist Private Equity gerade nicht“, sagt Geurts.

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