Gesetzesvorhaben soll Innovationshemmer stoppen

Patenrecht aus Investorensicht

Für Investoren bietet das Patentrecht fast nur Vorteile. Ihre Investitionen bekommen einen zusätzlichen Schutz gegen Nachahmer. Bekanntlich liegt der Wert eines Unternehmens weitgehend im Wissen der Mitarbeiter und ist zum Teil durch Patentrechte abgesichert. In vielen Fällen spielt der Wert der Schutzrechte auch eine Rolle bei der Bewertung des Unternehmens und erhöht den bezahlten Preis bei der Übernahme des Start-ups. Auch größere Software-Unternehmen suchen Innovationen aus der Start-up-Szene, welche sie in ein bestehendes Produktportfolio aufnehmen können. In einem solchen Fall läuft der Schutz durch das Urheberrecht ins Leere, da der bestehende Software Code häufig umgearbeitet werden muss. Ein Patentschutz auf die zugrunde liegende Idee ist somit wesentlich wertvoller.

Fazit

Anstatt eine neue gesetzliche Regelung anzustreben, die nicht nur Vorteile mit sich bringt, sollten sich die Befürworter eher die Problematik der Erteilung von „Trivialpatenten” anschauen. Diese sind Patente, die zwar durch die Patentämter genehmigt worden sind, aber Erfindungen beanspruchen, welche schon vorher bekannt waren. Die Reformvorschläge in Amerika greifen das Problem an den Wurzeln an, indem sie neue Möglichkeiten zur kostengünstigen Überprüfung der Schutzrechte entwickeln. Auch im europäischen Raum sind Initiativen geplant, um die Ämter bei der Evaluierung der Schutzrechte zu unterstützen. Die Briten bieten beispielsweise einen Gutachten-Service an, welcher die Validität von Schutzrechten informell überprüft. Auch in Amerika und Australien wurde ein Crowdsourcing-Verfahren erprobt, wonach jedermann den Prüfer mit zusätzlichen Informationen über den aktuellen Stand der Technik versorgen konnte. Auch in Deutschland wären solche praktischen Lösungen anstelle eines weiteren Gesetzesvorhabens wünschenswert.