25 Jahre Mitarbeiter-Incentive-Programme

Restricted Stock

Während die Beteiligung von Mitarbeitern nach einer ersten Finanzierungsrunde in Venture Capital-finanzierten Unternehmen ausschließlich über Stock Option Programme oder Phantom Stock Programme abgewickelt werden kann, bietet sich für Mitarbeiter der ersten Stunde noch die Beteiligung mit richtigen Unternehmensanteilen an. Diese werden mit einer Rückkaufsoption versehen, falls der betreffende Mitarbeiter nicht für mindestens drei bis vier Jahre im Unternehmen tätig bleibt(sogenannte „Vesting Period“). Dabei ist wichtig, dass es nicht nur darauf ankommt, die volle Zeit beim Unternehmen zu verbleiben, sondern mindestens ein Jahr, weil nämlich die sogenannte Cliff Period der arbeitsvertraglichen Probezeit nachempfunden ist. Sobald ein Mitarbeiter mindestens ein Jahr beim Unternehmen ist, wird ein bestimmter Anteil seiner ihm zugeteilten Aktien unverfallbar. Nur die nicht gevesteten Anteile können im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis ohne Beteiligung am Wertzuwachs seitens des Unternehmens zurückverlangt werden.

Phantom Shares

Phantom Shares als rein schuldrechtliches Instrument verfolgen grundsätzlich das gleiche wirtschaftliche Ziel wie Stock Options. Während bei Stock Options der Wert jedoch vom Erwerber der aus der Ausübung der Option resultierenden Unternehmensanteile aufgebracht wird, muss bei Phantom Shares dieser Wert seitens des Unternehmens als Cash-Vergütung ausgezahlt werden. Hierbei wird wiederum ein Strike Price zum Zeitpunkt der Ausgabe der Phantom Shares an den Mitarbeiter und eine Vesting Period vereinbart. Es gelten hier jedoch nicht die engen Vorgaben des § 193 AktG. Insofern hat das Unternehmen eine hohe Flexibilität in der Ausgestaltung, der Mitarbeiter aber weniger Sicherheit. Steuerlich werden Phantom Shares genauso behandelt wie Stock Options.

Weniger IPOs, weniger Stock Option-Programme

Bei der Abwägung zwischen Stock Options und Phantom Shares ist festzustellen, dass Stock Option-Programme eigentlich nur in Aktiengesellschaften etabliert werden können. In GmbHs ist dies nur mit großen Mühen möglich, da bei GmbHs die Schaffung von bedingtem Kapital vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Da zurzeit die Fantasie, junge Wachstumsunternehmen zu einem IPO in Deutschland zu führen, nur begrenzt existiert, gibt es insgesamt weniger Aktiengesellschaften und damit auch weniger echte Stock Option-Programme. Folglich hat die Anzahl an Phantom Share-Programmen und Restricted Stock-Programmen seit 2007 deutlich zugenommen.