Starthilfe vom Staat

Die Förderprogramme in Bayern

Wer in Bayern ein Unternehmen gründen möchte, selbst aber nicht über ausreichend Kapital verfügt oder keinen Investor aufnehmen möchte beziehungsweise kann, dem stellt der Freistaat eine ganze Reihe unterschiedlicher Fördermittel zur Verfügung. Im nachfolgenden Überblick sind bundesweite Unterstützungsinstrumente nicht berücksichtigt; ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht ebenfalls nicht.

Auf der einen Seite bietet Bayern Gründern über die LfA Förderbank verschiedene Formen von Krediten an.

  • Startkredit

Der Startkredit richtet sich an Gründer, KMU und Freiberufler, die ihre Geschäftstätigkeit vor weniger als fünf Jahren aufgenommen haben, und dient der Finanzierung von Gründungsvorhaben im Voll- oder Nebenerwerb. Bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und die Anschaffung eines ersten Warenlagers können hierüber finanziert werden. Beim Startkredit, der üblicherweise besonders zinsgünstig ist, bestehen Darlehenslaufzeiten von bis zu 20 und Zinsbindungen von maximal 15 Jahren. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten ist die Möglichkeit gegeben, dass die LfA durch Haftungsfreistellungen den Kreditzugang erleichtert. Alternativ und bei Darlehen über 2 Mio. EUR kann bei nicht ausreichender Absicherung eine Bürgschaft der LfA beziehungsweise der Bürgschaftsbank Bayern beantragt werden. Neben Neuerrichtungen sind auch Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen förderfähig.

  • Universalkredit

Wer ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründet oder gegründet hat, für den kann auch der LfA Universalkredit interessant sein. Mit ihm können Investitionen, die Anschaffung eines Warenlagers sowie der allgemeinen Betriebsmittelbedarf finanziert werden. Die Zinsen des Universalkredits liegen im unteren Bereich der marktüblichen Sätze und er kann ergänzend oder als Alternative zum Startkredit beantragt werden, auch wenn es um eine Unternehmensübernahme geht. Die Darlehensbeträge liegen zwischen 25.000 EUR und 10 Mio. EUR. Mögliche Haftungsfreistellungen beziehungsweise Bürgschaften gelten genauso wie beim Startkredit.

  • Innovationskredit 4.0

Der Innovationskredit 4.0 richtet sich an Start-ups, KMU sowie Freiberufler, die Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben gefördert bekommen möchten. Neben attraktiven Zinssätzen bietet dieser Kredit einen Tilgungszuschuss von 1% des Darlehensbetrags. Darlehenslaufzeit und Zinsfestschreibung können auf bis zu zehn Jahre gewählt werden. Auch hier gibt es wieder mögliche Haftungsfreistellungen beziehungsweise Bürgschaften wie beim Startkredit – mit dem Unterschied, dass Bürgschaften erst bei Darlehen über 5 Mio. EUR eingegangen werden. Der Finanzierungsbedarf von Unternehmen, die ein Innovationskriterium erfüllen (dazu zählen schnelles Wachstum, hohe Forschungs- und Entwicklungs-/Innovationskosten, Innovationsförderung, Venture Capital) kann sogar vorhabensunabhängig gefördert werden.

Auf der anderen Seite vergibt das Bayerische Wirtschaftsministerium eine Vielzahl von Zuschüssen, also Förderungen, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

  • BayTou

Mit BayTou sollen Firmengründungen in sogenannten zukunftsträchtigen Technologiebereichen angeregt und Neugründungen gestärkt werden. Der Freistaat unterstützt damit Vorhaben der experimentellen Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen. Außerdem ist die Erstellung eines technologischen Konzepts für eine Unternehmensgründung förderfähig. Die Beantragung erfolgt über den Projektträger Bayern.

  • Flügge

Mit Flügge existiert in Bayern ein eigenes Programm, das sich an Studierende, Hochschulabsolventinnen und -absolventen sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter an bayerischen staatlichen Hochschulen richtet, die eine innovative Geschäftsidee aus dem Produktions- und Dienstleistungsbereich in einem eigenen Unternehmen umsetzen wollen. Bewerben können sich Teams oder Einzelpersonen. Die Umsetzung der Geschäftsidee muss in einem aussagekräftigen und mit Meilensteinen versehenen Geschäftsplan ausgearbeitet sein. Außerdem bedarf es der Unterstützung durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer (Mentor), eines Experten oder einer Expertin aus der Praxis (Coaches) sowie eines Gründungsnetzwerks. Die Unternehmensgründung muss während oder nach Ende der Förderung beabsichtigt sein.

Neben Krediten und Förderungen gibt es den Start?Zuschuss!-Wettbewerb des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Dieser findet einmal im Jahr statt und soll technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Digitalisierungsbereich in der Startphase unterstützen und einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Unternehmen am Markt leisten. Da ein individuelles Feedback der Juroren zu den Geschäftsmodellen nicht vorgesehen ist, empfiehlt das Ministerium zusätzlich die Teilnahme an den Bayerischen Businessplan Wettbewerben von BayStartUp. Dort erhalten Gründer eine enge Entwicklungsbegleitung sowie regelmäßige Businessplan-Evaluierung.

Fazit

Zusätzlich zu den oben genannten Fördermitteln und Krediten bestehen noch weitere Angebote, die sich beispielsweise an bereits gegründete Unternehmen richten, die internationalisieren möchten. Nimmt man dann noch die bundesweiten Programme wie Exist oder die verschiedenen Darlehen und Kredite der KfW dazu, so bietet sich bayerischen Gründern ein starkes Fördernetz, aus dem heraus sie ihre Unternehmen aufbauen können.