Deutschland darf sein Kapital nicht länger fesseln

Kommentar

Ulrike Hinrichs (BVK)
Ulrike Hinrichs (BVK)

Bildnachweis: Hoffotografen.

Deutschland spricht über Transformation, Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität – doch bei der entscheidenden Frage, wie wir diese Transformation finanzieren, bleibt die Politik zögerlich. Während andere Länder privates Kapital gezielt mobilisieren, hält Deutschland an Rahmenbedingungen fest, die Investitionen eher bremsen als ermöglichen.

Venture Capital und Private Equity sind kein Spezialthema der Finanzbranche: Sie sind das Kapital, das Innovation ermöglicht, Start-ups wachsen lässt und den Mittelstand modernisiert. Wer wirtschaftliche Stärke und Wettbewerbsfähigkeit sichern will, muss Beteiligungskapital stärken. Das Kapital ist vorhanden – insbesondere bei Versicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen wie Pensionsfonds, Pensionskassen und Versorgungswerken. Diese langfristig orientierten Investoren verwalten enorme Mittel. International investieren viele davon bis zu zweistellige Prozentanteile in Beteiligungsfonds. In Deutschland dagegen bleibt ihr Engagement gering – nicht aus Mangel an Interesse oder Investitionsmöglichkeiten, sondern vor allem aufgrund rechtlicher Hürden. Die steuerliche Behandlung von Beteiligungskapitalfonds basiert noch immer auf einem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2003. Es ist schlichtweg veraltet und bildet den heutigen Tätigkeitsrahmen von Beteiligungsgesellschaften längst nicht mehr ab. Zudem ersetzt ein solches Anwendungsschreiben kein Gesetz – während ein Gesetz allgemeinverbindliche Spielregeln festlegt, bleibt ein Anwendungsschreiben eine bloße Interpretationshilfe für die Finanzverwaltung. Diese Unsicherheit schreckt institutionelle Investoren ab. Wer Milliarden in Altersvorsorge und private Absicherung investiert, verlangt klare und verlässliche Regeln. Deutschland braucht daher endlich eine gesetzliche Regelung zur Steuertransparenz von Beteiligungskapitalfonds. Das ist kein Sonderrecht und kein Steuerprivileg für eine Branche, sondern eine Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Investitionsstandort, der internationales Kapital anzieht. Internationaler Standard ist, dass Erträge ausschließlich im Ansässigkeitsstaat der Investoren nach deren persönlichen Merkmalen besteuert werden. Hinzu kommen regulatorische Barrieren. Hohe Einstiegsschwellen, limitierende Anforderungen und komplexe Vorgaben erschweren Versicherungen und Altersvorsorgeeinrichtungen den Zugang zu Fondsstrukturen. So entsteht „Missing Capital“ – Kapital, das vorhanden ist, aber nicht aktiviert wird. Dieses Defizit schwächt nicht nur den Venture Capital- und Private Equity-Markt, sondern die Innovationskraft des gesamten Landes. Der 2023 im Rahmen des Zukunftsfonds eingeführte Wachstumsfonds Deutschland war ein wichtiges Signal. Doch ein einmaliger Impuls reicht nicht aus. Kapitalallokation erfolgt über Jahre. Deshalb braucht es Kontinuität und nachhaltige Strukturen: Der Wachstumsfonds muss fortgeführt und verstetigt werden, um Vertrauen für langfristige Investitionsentscheidungen zu schaffen. Es geht nicht um Subventionen, sondern um marktkonforme Lösungen und strukturelle Modernisierung. Eigenkapital darf steuerlich nicht schlechter behandelt werden als Fremdkapital. Reinvestitionen müssen erleichtert statt erschwert werden. Langfristige Kapitalbindung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Deutschland hat kein Kapitalproblem. Deutschland hat ein Mobilisierungsproblem. Die Mobilisierung privaten Kapitals ist keine Randfrage der Finanzpolitik, sondern zentrale Standortpolitik. Sie entscheidet darüber, ob Innovation hier entsteht oder andernorts finanziert wird – und ob Initiativen wie Deutschlandfonds oder Infrastruktur-Sondervermögen ihre erhoffte Wirkung entfalten. Wer Wettbewerbsfähigkeit ernst meint, muss Kapital mobilisieren. Jetzt.

 

Über die Autorin: 

Ulrike Hinrichs ist Vorstandssprecherin und führt seit 2011 den Bundesverband Beteiligungskapital (BVK) als geschäftsführendes Vorstandsmitglied. Sie ist unter anderem Jury-Mitglied des staatlichen Förderprogramms exist im BMWK und Mitglied im Beirat des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken. Ulrike Hinrichs ist außerdem Mitglied des Beirats der KfW Capital.