Die AIFM-Richtlinie in der Praxis

Anja Grenner ist bei Ernst & Young seit 2006 für den Sales-Bereich für Alternative Assets zuständig und berät Kunden bei der Aufsetzung ihrer Fonds in Luxemburg.

Herausforderung für alle

AIFM ermöglicht es Anbietern von Fonds bereits ab 2013, ihre Fonds europaweit vertreiben zu können, sofern der Manager richtlinienkonform ist. Bis 2014 muss jeder Manager diese Konformität erfüllen, sofern er unter Kriterien der Richtlinie fällt. Die Frage, die sich jeder Manager stellen muss, ist, wie er heute die Weichen stellen kann, um so reibungslos wie irgend möglich richtlinienkonform aufgestellt zu sein. Auch solche Manager, die nicht notwendigerweise unter die Richtlinie fallen, sollten zumindest das Für und Wider einer Konformität in Erwägung ziehen und dies mit ihren Investoren besprechen. Weitere Sorgen machen vielen Anbietern von Fonds heute, ob das Fondsmodell, das sie in der Vergangenheit und Gegenwart nutzen, in der Zukunft zweierlei Anforderungen genügen wird:
1.    politische, rechtliche und steuerliche Sicherheit über die Laufzeit des Fonds,
2.    Nutzung einer Struktur, die den Anforderungen nicht nur deutscher, sondern auch ausländischer Investoren und Investmenttargets Rechnung trägt.

Praktische Fragen bei Luxemburger Strukturen

Diese beiden Fragen sind diejenigen, die auch Luxemburger Anbieter von Fondsdienstleistungen von deutschen Venture Capital-Häusern gestellt bekommen. Es ist richtig, dass Luxemburg in den ersten Jahren nach der Einführung der heute überall bekannten SICAR (Risikokapitalgesellschaft) und SIF (Spezialfonds) von deutschen Häusern nicht so schnell angenommen wurde, wie es bei Häusern in anderen Ländern der Fall war. Unserer Meinung nach liegt das in einer Kombination verschiedener Faktoren wie beispielsweise:

1.    eines genügend großen internen Markts, der deutschen Anleger ausreichend Targets innerhalb des eigenen Landes bietet und so relativ wenige nicht deutsche Anleger hatte – zumindest in der Vergangenheit,
2.    der Frage, ob und wie die klassische deutsche Struktur der GmbH & Co. KG in Luxemburg so abgebildetet werden könne wie in Deutschland bekannt oder
3.    des Zurückscheuens vor dem Risiko der Nutzung einer anderen Jurisdiktion inklusive der fehlenden praktischen Erfahrung mit Auslagerung von Dienstleistungen, Reporting, Kontrollen etc.

AIFM-Umsetzung in Luxemburg

Der Markt wird aber immer internationaler. Deutsche Venture Capital-Häuser haben immer mehr nicht deutsche Investoren und legen gleichzeitig in anderen Ländern an. So suchen viele Häuser immer häufiger nach Jurisdiktionen und Strukturen, die international anerkannt und flexibel sind und steuerliche, rechtliche und politische Sicherheit bieten. Da Luxemburg diesen Anforderungen entspricht, ist es immer weiter in den Blick auch deutscher Häuser gelangt. Hinsichtlich der AIFM-Richtlinie ist Luxemburg bereits jetzt dabei, sowohl die Direktive in nationales Gesetz umzusetzen, als auch die Luxemburger Fondsstrukturen „AIFM-Compliant“ zu machen, um so schnell wie möglich einen festen rechtlichen Rahmen bieten zu können. So ist am 6. März 2012 das Spezialfondsgesetz so geändert worden, dass diese Fondsstruktur den Maßgaben der Richtlinie bereits entspricht, da dann der Manager per Gesetz reguliert sein und Risikomanagement und -kontrollen vorgewiesen werden müssen. Weitere Vorteile wie die Möglichkeit, Jahresberichte per Teilfonds zu erstellen statt eines einzigen Berichts für alle Teilfonds, zeigt, dass auch hier Luxemburg seinen Kunden zuhört und reagiert.

Klassische Struktur

Sollte man den Schritt nach Luxemburg in Erwägung ziehen? Wie könnte man in Luxemburg am besten seine Plattform aufbauen? Das klassische Modell einer Luxemburger Struktur sieht aus wie in Abb. 1 dargestellt. Ein Luxemburger Fonds in Form von SICAR oder SIF wird gegründet, häufig in Form einer KG-Struktur (Luxemburger „S.C.A.“), die von einem General Partner (GP) in Form einer GmbH gemanaged wird. Das Management des GPs wird besetzt durch lokale Manager, entweder durch eigene unabhängige oder vom Administrator gestellte Direktoren sowie Vertretern des deutschen Venture Capital-Hauses, das die Struktur dann als Investment Advisor berät. Die Frage, die sich jedes Haus, das Venture-Fonds managt, vor dem Hintergrund von AIFM stellen sollte, ist die, wo in Zukunft die „Managing Entity“ effektiv angesiedelt werden sollte und welche Fonds in welchem Land von dieser gemanagt werden können. Auch wenn jeder Anbieter von VC-Fonds seine eigene Lösung finden muss, wird diese wohl trotzdem auf einem der folgenden Modelle basieren:

1. Der „Super“-AIFM: Ein einziger Manager, in Luxemburg wäre dies entweder ein bestehender GP (SICAR oder SIF in Form einer Gesellschaft) oder eine bestehende ManCo (SIF in Form eines Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit – FCP), wird in eine AIFM-konforme ManCo umgewandelt oder neu gegründet. Diese Gesellschaft kann Fonds ab 2013 in allen Jurisdiktionen Europas managen. Das deutsche Venture Capital-Haus wird somit zum reinen Advisor der Luxemburger Gesellschaft.

2. Der „Multiple“-AIFM: Hierbei handelt es sich um die (Um-)Gründung bestehender GPs/ManCos/KAGs in AIFM-konforme Entitäten. Denkbar wäre dies für größere Häuser mit verschiedenen Anlageklassen wie Immobilien, Hedgefonds und/oder Beteiligungsfonds.

3. Der „Leih“-AIFM: Dies ist vor allem in Luxemburg eine erprobte Form von ManCos im Rahmen der OGAW-Fonds. Ein Initiator eines Luxemburger Fonds nimmt die Dienstleistung einer AIFM-konformen ManCo in Anspruch. Dieses Modell ist bei Erstfonds und kleinen Fonds sinnvoll, da es kostensparend und schlank ist, bei größeren oder mehreren Fonds fehlt ab einem gewissen Zeitpunkt Einwirkungsrecht und Flexibilität.

4. Der intern gemanagte Fonds, der keine eigene ManCo hat, sondern allen Anforderungen der Richtlinie entspricht, ist das Pendant großer Fonds mit vielen Teilfonds, die die kritische Größe haben, den Anforderung an Eigenkapital, Management und Risiko- und Liquiditätssteuerungsprozessen zu genügen.

Während Modell 3 und 4 vor allem von kleinen oder sehr großen Strukturen gewählt werden wird, ist Modell 2 wohl in den kommenden Jahren, bis die AIFM-Richtlinie 2018 vollständig umgesetzt worden ist, eine praktikable Zwischenlösung.

Fazit:

Luxemburg wird für viele Anbieter von Venture Capital-Strukturen mit Einführung der AIFM-Richtlinie die Jurisdiktion werden, die schon ab 2013 ihren Kunden ein funktionierendes, effizientes und AIFM-konformes Umfeld anbieten kann. Zusammen mit den bekannten Vorteilen geografischer Nähe, Rechts- und Steuersicherheit, offener und flexibler Behörden, Strukturen, die ein deutsches Copy and Paste ermöglichen, sollte jeder Venture-Manager für sich, seine Investoren und Investments die passende Lösung finden – um sich dann endlich wieder auf das Management seines Firmenportfolios konzentrieren zu können.

Zur Autorin:

Anja Grenner ist seit 20 Jahren in der Fondsbranche in Luxemburg tätig, davon zehn Jahre im Bereich Private Equity. Bei Ernst & Young (www.ey.com) ist sie seit 2006 für den Sales-Bereich für Alternative Assets zuständig und berät Kunden bei der Aufsetzung ihrer Fonds in Luxemburg.