Zweckgesellschaften beim Unternehmenskauf

Panthermedia

Eine Zweckgesellschaft beim Unternehmenskauf ermöglicht verschiedene Lösungen:

 

 

  • Zugang zu neuen Märkten, ohne dort selbst bisher vor Ort zu sein
  • Zugang verschiedener Investoren
  • Finanzierung des Erwerbs
  • Bündelung in Fonds
  • Abschirmung von Risiken

Im In- und Ausland

Solche Holdings können in Deutschland einfach dargestellt werden über eine GmbH oder GmbH & Co KG, seltener über eine AG, solange das Geschäft lokal, d.h. insgesamt in Deutschland bleibt. Komplizierter wird es, wenn das zu erwerbende Objekt im Ausland gelegen ist oder Co-Investoren aus dem Ausland partizipieren sollen. Auch bei einer Finanzierung durch ausländische Teilhaber sind oftmals solche Strukturen angezeigt, um lokales und fremdes Recht zu synchronisieren.

Doppelte rechtliche Anforderungen

Welche Schwierigkeiten ergeben sich daraus für einen deutschen Investor? Bei internationalen Deals müssen fremde Rechtsordnungen und Steuersysteme berücksichtigt und exakt zusammengeführt werden. Pflichten, z.B. gegenüber ausländischen Finanzbehörden und Registern, sind zu erfüllen, und auch die deutschen Bestimmungen dürfen nicht vergessen werden. Schnell können sonst z.B. die Vorschriften der Abgabenordnung, des Außensteuergesetzes oder des Einkommenssteuerrechts verletzt werden, wenn solche Strukturen nicht richtig aufgesetzt und verwaltet werden. Das würde zu ungewollten Problemen und verminderter Rentabilität führen. Zwar helfen Rechtsanwälte oder Steuerberater bei der Konstruktion solcher Strukturen, werden aber regelmäßig nicht tätig, wenn es um die tatsächliche Errichtung und den laufenden Betrieb solcher Zweckgesellschaften geht. Interessenskollisionen und Haftungsproblematiken verhindern oder erschweren dies zumindest.

Dienstleister bieten Unterstützung

Es gibt international tätige Dienstleister, die sowohl die Errichtung einer internationalen Struktur als auch deren Betrieb übernehmen können. Dazu gehört neben der Unternehmensgründung regelmäßig auch die Stellung von lokalem Management an der registrierten Adresse, Buchhaltung und Jahresabschlussarbeiten sowie die Abgabe der Steuererklärungen. Oft stellen die Dienstleister dafür auch (eigenes) lokales Personal und liefern alle erforderlichen Leistungen, um die erforderliche Substanz zu bilden. Sie werden regelmäßig allerdings nicht oder nur sehr eingeschränkt im operativen Geschäft tätig, ihre Aufgabe ist die zuverlässige Verwaltung.

Die Vorteile solcher extern verwalteten Zweckgesellschaften liegen auf der Hand:

  • Zugang zu Märkten, ohne dort gleich einen eigenen Standort betreiben zu müssen
  • Der Investor reduziert eigene Haftungsrisiken aus dem Management der Zweckgesellschaft
  • Er kann sich auf seine tatsächliche Funktion als Unternehmer konzentrieren und spart wertvolle Ressourcen bei sich selbst und seinen direkten Mitarbeitern.