Förderprogramme für Gründer

PantherMedia/Gaj Rudolf

Anfangs können die Massen an Information für Start-ups den ambitionierten Entrepreneur schon etwas erschlagen. Recht schnell lernt er allerdings das Exist-Gründerstipendium des Wirtschaftsministeriums kennen: Das Stipendium für Absolventen und Wissenschaftler aus Hochschulen mit einer Teamgröße von maximal drei Personen soll den Weg zur Gründung von innovativen, technologieorientierten Start-ups ebnen. Fokus ist dabei eine Sicherung des Lebensunterhalts: Einzelgründer erhalten bis zu 10.000 EUR, Teams bis zu 17.000 EUR, bei einer maximalen Förderdauer von einem Jahr. Nach mehr als 1.700 geförderten Start-ups innerhalb von 15 Jahren will das Wirtschaftsministerium nun die zukünftige monatliche Auszahlung an Hochschulabsolventen von 2.000 EUR auf 2.500 EUR erhöhen.

Exist-Forschungstransfer 

Neben dem Gründerstipendium bietet Exist auch einen Forschungstransfer – in der Förderphase I geht es um die Entwicklung eines Prototyps und die Erstellung des Businessplans. Teams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen können sich mit forschungsbasierten Unternehmensgründungen anmelden, die Förderung bietet Personalkosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachkosten bis zu 70.000 EUR für einen Zeitraum von 18 Monaten, in Sonderfällen auch 24 Monaten. Nach der Vorgründerphase geht es an die Gründung. Zeit, das Image des Entrepreneur-Kükens abzuschütteln – und auch in dieser Phase bietet Exist eine Förderung an. Mit einer Antragsstellung sechs Monate vor Abschluss der Förderphase I des Exist-Forschungstransfers können sich technologieorientierte Unternehmen, die in der ersten Phase gegründet wurden, für die Förderphase II bewerben. Ziel des 18-monatigen Programmes sind Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit, was mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 150.000 EUR – höchstens 75% der spezifischen Kosten – unterstützt wird. Das Start-up benötigt dabei eigene Mittel bzw. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3.

ERP-Startfonds und Flügge

Speziell für kleine Technologieunternehmen gibt es Mittel aus dem ERP-Startfonds. In mehreren Finanzierungsrunden kann man Förderungen von bis zu 5 Mio. EUR sichern – allerdings benötigt man einen Lead-Investor, der sich in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Betreut werden der Fonds und seinen Beteiligungen von der KfW Bank. Für bayerische Gründer gibt es das Flügge-Programm, oder länger: das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt, sowie Betreuung durch Hochschullehrer und Experten aus der Praxis. Bei erfolgreichem Antrag erhält der Entrepreneur ein Honorar im Umfang einer halben Beschäftigungsstelle an einer Universität oder Fachhochschule.

Coaching der Gründer

Entrepreneure aus der gewerblichen Wirtschaft oder freien Berufen können einen Antrag beim Gründercoaching Deutschland einreichen – Voraussetzung ist dabei, dass die Gründung nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt. Das Gründercoaching übernimmt 50% oder 75% des Beraterhonorars eines in der KfW-Beraterbörse gelisteten und für das Gründercoaching freigeschalteten Beraters. Die förderfähigen Kosten betragen dabei maximal 6.000 EUR. Dieses Programm kann mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Wachstumsfinanzierung

FörderbankenDas Unternehmen wächst und gedeiht – der Schritt in Richtung Expansion benötigt aber mehr Kapital, als der junge Gründer zur Verfügung hat. Dafür gibt es das Förderprogramm Beteiligungskapital für Wachstum, Innovation und Nachfolge der KfW Bank. Hat man ein innovatives Geschäftskonzept, liegt in der KMU-Größe und ist seit mindestens zehn Jahren am Markt, sind die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllt. Auch hier ist die Beteiligung eines Privatinvestors erforderlich, um die Möglichkeit auf bis zu 5 Mio. EUR frisches Kapital in Form von Eigenkapital und eigenkapitalähnlichen Mitteln zu erhalten. Das Förderprodukt kommt allerdings nicht infrage für börsennotierte Unternehmen, Start-ups, die bereits ein haftungsfreigestelltes Förderprodukt der KfW nutzen, sowie Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten.