Interview mit Ulrike Hinrichs, BVK, und Dr. Viola Bronsema, Bio Deutschland

„Unternehmen jeder Größe sind in hohem Maße auf ausländisches Kapital angewiesen“

Ulrike Hinrichs (l.), BVK, und Dr. Viola Bronsema, Bio Deutschland

Gestern fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes statt. Eine Verbandsinitiative bestehend aus dem Bundesverband Deutsche Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) haben sich Bio Deutschland, Die Familienunternehmer und dem Bundesverband Deutscher Startups äußert starke Bedenken, sollte die Novelle in der jetzigen Form umgesetzt werden. Die Befürchtung ist, dass die geplanten Änderungen die Investitionsbedingungen in Deutschland verschlechtern werden.

VC Magazin: Sie haben eine Verbandsinitiative zur geplanten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes gestartet. Was sind Ihre Hauptkritikpunkte?
Hinrichs: Wir haben große Sorge, dass die geplanten Änderungen Investitionen in Jungunternehmen und Mittelstand deutlich ausbremsen. Beteiligungskapitalgesellschaften sammeln Kapital auch außerhalb der Europäischen Union ein und sind auf diese Mittel angewiesen, um die Finanzierungsrunden gerade für Start-ups zu stemmen und auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Mit der Änderung ginge zudem einher, dass künftig das Bundeswirtschaftsministerium Investitionen von Kapitalgebern außerhalb der Europäischen Union zustimmen muss. Das gleiche gilt für Exits mit ausländischen Investoren. Das würde die Prozesse sehr verzögern und verunsichert die Branche und ausländische Investoren, auf deren Kapital wir angewiesen sind. Es entstünde ein bürokratischer Mehraufwand, vor dem Investoren und Unternehmer gleichermaßen zurückschrecken werden und das ist weder im Sinne der Stärkung von Investitionen, noch entsprechen diese Änderungen den geplanten Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital, wie sie im Koalitionsvertrag verankert sind.
Bronsema: Wir kritisieren vor allem die Herabsetzung der Anforderungen an den Gefährdungsgrad bei der Anordnung von Beschränkungen oder Handlungspflichten. Auch ein Vollzugsverbot für meldepflichtige Beteiligungen bis zur Übernahmeerlaubnis durch die Bundesregierung sehen wir kritisch. Es bedarf eindeutiger Verfahren mit nachvollziehbaren Fristen, die potenzielle Investoren nicht abschrecken. Für die Unternehmen, die auf die Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen sind muss Rechtssicherheit bestehen.

VC Magazin: Welche Rolle spielen Investitionen ausländischer Beteiligungsgesellschaften für die deutsche Unternehmenslandschaft und Biotech-Unternehmen im Besonderen?
Hinrichs: Der weit überwiegende Teil der Private Equity-Investitionen in Deutschland kommt schon seit vielen Jahren von ausländischen Beteiligungsgesellschaften. Dies betrifft sowohl das Buyout-Segment als auch den Venture Capital-Markt. Und auch auf der Exit-Seite spielen ausländische Käufer eine entscheidende Rolle.
Bronsema: Die Forschungsförderung in Deutschland ist eine wichtige Fördersäule für Unternehmen. Allerdings reichen die Summen oft nicht, um Wachstumsphasen von forschenden Biotechnologieunternehmen in ausreichendem Maße zu finanzieren. Gerade hat eine amerikanische Regierungsbehörde dem US-Unternehmen Moderna 483 Mio. USD zugesichert, um die Entwicklung eines Corona-Impfstoffes zu fördern. Im Vergleich dazu hat der deutsche Impfstoffforscher CureVac 50 Mio. EUR von der EU-Kommission erhalten. Auch eine beachtliche Summe, aber doch nur ein Neuntel dessen, mit dem Moderna jetzt arbeiten kann. Unsere Unternehmen sind also sehr stark auf Eigenkapital und auch besonders auf ausländische Beteiligungen angewiesen, da in Deutschland nicht genug Eigenkapital zur Verfügung steht. Daher ist ein so tiefer Eingriff, wie ihn das Außenwirtschaftsgesetz nun plant, in den Vollzug von Beteiligungen für die Entwicklung von Therapeutika schädlich.

VC Magazin: Gibt es Branchen, bei denen Sie besonders starke negative Auswirkungen befürchten?
Hinrichs: Ausländische Beteiligungsgesellschaften investieren in allen Sektoren, dementsprechend sind alle Branchen potenziell betroffen. Der neue Gesetzesentwurf sieht nun Meldepflichten und mögliche Vollzugsverbote für einige zusätzliche Bereiche wie Biotechnologie, Robotik, künstliche Intelligenz und Halbleiter vor. Dies sind Branchen, in denen deutsche Unternehmen jeder Größe in hohem Maße auf ausländisches Kapital angewiesen sind.

VC Magazin: Frau Dr. Bronsema, was genau steht für die Biotechnologie-Szene auf dem Spiel?
Bronsema: Die Corona-Krise birgt das sehr große Risiko des Einbruchs bei der Venture Capital-Finanzierung für langfristige und hochvolumige Forschungsvorhaben, da aktuell zum einen viel Geld in die Corona-Forschung investiert wird und so an anderer Stelle fehlt. Zum anderen sind Investoren in der jetzigen Krise zögerlicher. Die im Außenwirtschaftsgesetz vorgesehenen Prüfvorbehalte, geben potenziellen ausländischen Investoren nun einen weiteren notwendigen Schritt vor und somit wird der Weg zur Finanzierung für Biotechnologieunternehmen steiniger. Damit wäre die Biotechnologie in Deutschland in Puncto Zugang zu Eigenkapital im internationalen Wettbewerb entschieden benachteiligt. Man muss jedoch anmerken, dass grundsätzlich der Ansatz einen Ausverkauf standortrelevanter Technologien zu verhindern, nicht verkehrt ist. Das Maß für die Mittel ist jedoch entscheidend.

VC Magazin: Welche Forderungen haben Sie an die Politik bei der weiteren Diskussion über die geplante Änderung?
Hinrichs: Wir fordern das richtige Augenmaß der Politik auf die geplanten Änderungen des Außenwirtschaftsgesetzes. Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig. Beim Vollzugsverbot muss es 1. klare und transparente Kriterien geben und Investoren und Unternehmen müssen genau wissen, was das Bundeswirtschaftsministerium im Einzelfall prüft. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Und 2. ist es wichtig, ja unabdingbar, dass bei unbedenklichen Investitionen die Prüfung schnell abgeschlossen werden muss, um grünes Licht für die Investition zu geben. Die Politik könnte sich hier gut an der Fusionskontrolle orientieren und festlegen, dass das Verfahren maximal einen Monat dauert oder noch kürzer, damit hier nicht perspektivisch Investitionen behindert oder gar verhindert werden. Wichtig wird in dem Zusammenhang dann auch die Ausgestaltung der Außenwirtschaftsverordnung sein. Allerdings ist hier noch kein Zeitplan festgelegt, wann diese geplant ist. Ich muss aber deutlich sagen, für uns, für die Verbände-Initiative, sind diese Verschärfungen weder unionsrechtlich noch angesichts der Corona-Krise geboten. Gerade in auch wirtschaftlich schweren Zeiten wie dieser, benötigt die deutsche Wirtschaft Investitionen aus dem Ausland. Bei der angekündigten Änderung der Außenwirtschaftsverordnung kommt es deshalb darauf an, die Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Investoren abzubauen und die Prüfungspraxis nicht weiter zu verschärfen.
Bronsema: Die Verschärfungen sollten überdacht werden. Gerade in auch wirtschaftlich schweren Zeiten wie dieser, benötigt die deutsche Wirtschaft Investitionen aus dem Ausland. Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Investoren müssen abgebaut und die Prüfungspraxis darf nicht weiter verschärft werden. Die Ermächtigung der Bundesregierung sollte auf den Schutz tatsächlicher Gefahren beschränkt bleiben und transparent und nachvollziehbar ausgestaltet sein.

VC Magazin: Frau Hinrichs, Frau Dr. Bronsema, vielen Dank für das Interview.

 

Ulrike Hinrichs ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK). Dr. Viola Bronsema ist Geschäftsführerin von Bio Deutschland.