Neue Richtlinie tritt in Kraft – INVEST Antragsstopp beendet

Aufatmen im deutschen Business Angels und Start-up Ökosystem

Andrea Piacquadio, Pexels
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Bildnachweis: Pexels.

Ab sofort können wieder INVEST-Anträge beim BAFA gestellt werden. Die neue Richtlinie ist veröffentlicht und damit in Kraft, nachdem die EU-Kommission ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gab bekannt, dass Business Angels den INVEST Zuschuss für weitere vier Jahre nutzen können. Damit unterstützt das Ministerium die Finanzierung von Start-ups durch Eigenkapital von Privatpersonen, was oftmals die einzige Finanzierungsquelle junger, innovativer Unternehmen ist. Der vor 10 Jahren eingeführte Zuschuss war im Jahr 2022 einer Evaluation unterzogen worden. 

Neuer Anreiz

Neu eingeführt wurde unter anderem ein Gesamtzuschussbudget von 100.000 EUR (pro natürlicher Person). Business Angels, die dieses Budget überschreiten, können den Zuschuss nicht mehr erhalten. Auf diese Weise werden nach und nach Investoren aus der Förderung herausfallen. Die dahinterstehende Erwartung des Ministeriums ist, dass sie dennoch weiter investieren, während neue Angels durch das Budget einen Anreiz erhalten, nicht nur einmal, sondern öfter zu investieren. „Befürchtungen im Vorfeld, dass er künftig nur noch für Business Angels zur Verfügung stehen würde, die zum allerersten Mal ein junges Unternehmen finanzieren, sog. Virgin Angels, haben sich erfreulicherweise nicht bestätigt“, sagt Dr. Roland Kirchhof, Vorstand des Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND).

Anpassungen am INVEST-Zuschuss durchgesetzt

Der Zuschuss wurde von 20 % auf 25 % angehoben und auch Wandeldarlehen werden wieder gleichwertig berücksichtigt. Die Mindestinvestitionssumme ist von 25.000 Euro auf 10.000 EUR abgesenkt worden. Das neu eingeführte Gesamtzuschussbudget pro Angel von 100.000 EUR ermöglicht – bei dem neuen Fördersatz von 25 % – zuschussfähige Investitionen von insgesamt 400.000 EUR pro Angel, wobei bei der Begrenzung der Erwerbszuschüsse pro Person alle seit dem Jahr 2013 ausgezahlten oder bewilligten Erwerbszuschüsse angerechnet werden. Bislang galt pro Angel ein auf das Kalenderjahr bezogenes Budget von 100.000 EUR, was bei einem Fördersatz von 20 % Start-up Investitionen von 500.000 EUR pro Angel und pro Jahr ermöglichte.

Virgin Angels im Fokus

Das Bundeswirtschaftsministerium begründet diesen Schritt damit, dass man vor allem Virgin Angels fördern wolle. Die in Vorbereitung der neuen Richtlinie erstellte „Ex-ante-Analyse“ habe ergeben, dass bei Virgin Angels und kleineren Investitionssummen höhere „Treatmenteffekte“ bestünden. BAND hatte in seiner Stellungnahme zu der „Ex-ante-Analyse“ dringend davor gewarnt, zukünftig nur noch Virgin Angels zu fördern. Start-ups brauchen die Expertise erfahrener Angels. Es kann nicht nur darum gehen, neue Angels in den Markt zu holen, sie müssen dort auch dauerhaft bleiben.

Potenzielles Risiko

Dass die radikale Eingrenzung des INVEST Zuschusses auf eine alleinige Förderung von Virgin Angels nun vom Tisch ist, lässt aufatmen. Gleichwohl birgt das stattdessen eingeführte INVEST-Budget durchaus Marktrisiken, auch wenn bisher nur 5 % der bisher mit INVEST geförderten Angels eine Gesamtförderung von 100.000 EUR überschritten haben sollen.

Zukunft ungewiss

Erfahrenen Angels, die besonders viele und qualitativ hochwertige Unterstützungsleistungen an die Start-ups erbringen können, werden nicht verstehen, warum sie nunmehr benachteiligt werden. Welche Reaktionen diese Angels zeigen, bleibt abzuwarten. Auch der Wegfall der Förderung von Anschlussinvestitionen dürfte sich nachteilig auswirken. Angels setzen sie oft zur Brückenfinanzierung ein, wenn Finanzierungsrunden nicht schnell genug stattfinden. Der Wegfall der Förderung wird ihnen eine positive Entscheidung erschweren mit entsprechenden Folgen für das Start-up. Der Exitzuschuss für Angels, die als natürliche Personen investieren, kommt künftig durch die Begrenzung auf 25 % der Investition nur bei Erlösen mit geringer Rendite zum Tragen.