Kommentar zur Start-up- und Scale-up-Strategie der Bundesregierung

Potpourri aus alten Maßnahmen und kleinteiligen Ideen

Dr. Wolfgang Weitnauer, WIPIT
Dr. Wolfgang Weitnauer, WIPIT

Bildnachweis: WIPIT.

In dem am 24. Juli 2026 veröffentlichten Strategiepapier stellt die Bundesregierung insgesamt 152 Maßnahmen dar, die den Gründungs- und Innovationstandort Deutschland stärken sollen. Dabei werden als Ziel, um mehr Unternehmen zu Unicorns zu machen, vor allem die Eröffnung von Finanzierungsquellen für das Wachstum von Unternehmen, die Gewinnung hoch qualifizierter Fachkräfte, der Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Geschäftsmodelle und der Abbau von regulatorischen Hürden genannt.

Das Strategiepapier ist aufgeteilt in folgende acht Handlungsfelder.

1. Finanzierung

Der 2021 mit insgesamt 10 Mrd. EUR eingerichtete Zukunftsfonds soll mit einem Zukunftsfonds II fortgeführt werden. Auch ein Wachstumsfonds II soll von der KfW Capital mit einem Zielvolumen von 1 Mrd. EUR aufgelegt werden, um hierüber mehrheitlich privates Kapital institutioneller Anleger zu mobilisieren. Öffentliches Kapital kann aber nur Katalysator für das Investment von privatem Kapital sein. Dieses soll durch das bereits verabschiedete Altersvorsorge-Reformgesetz vom 29. Mai 2026 angezogen werden, mit dem die Riester-Rente abgeschafft und Anlagen auch in Fonds und ETFs als Altersvorsorgeprodukt ermöglicht werden. In die gleiche Richtung gehen die Reformvorschläge der Rentenkommission vom 28. Juni 2026, wonach die Anlage eines Teils der Rentenbeiträge am Aktienmarkt, aber auch in die Anlageklasse Venture Capital ermöglicht werden soll. Das Ziel der WIN- Initiative, bis 2030 rund 12 Mrd. EUR an privatem und institutionellem Wagniskapital zu generieren, soll auf stattliche 25 Mrd. EUR verdoppelt werden, obwohl bislang nur 2,6 Mrd. EUR erreicht wurden. Die Weiterentwicklung und Verlängerung des INVEST-Programms stehen hingegen unter Finanzierungsvorbehalt, obwohl die kürzlich abgeschlossene Evaluation dieses Programms durch Gutachter der Universität Bayreuth dessen Wirksamkeit aufgezeigt hat. Die Spätphasenfinanzierung wird ihrerseits ergänzt durch die Neuauflage der European Tech Champions Initiative (ETCI 2.0) durch die europäische Investmentbank sowie die Mitgliedstaaten, aber auch große institutionelle Investoren; hierbei soll der bisherige öffentliche Kapitalstock von 3,9 Mrd. EUR vervierfacht und Kapital von insgesamt bis zu 80 Mrd. EUR mobilisiert werden. Lediglich geprüft werden soll die steuerliche Behandlung von Private Equity- Fonds, für die keine Ertragsteuer anfalle, und Verbesserungspotenzial bei der Anwendung von § 8d KStG, also die antragsgebundene Fortführung von Verlustvorträgen.

2. Ausgründungen

Das Strategiepapier konstatiert, dass der Transfer geistigen Eigentums durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen einer der wichtigsten Innovationshebel ist. Daher will die Bundesregierung eine nationale IP- Strategie zur Erleichterung wissenschaftlicher Ausgründungen vorlegen. Durch das am 25. Juni 2026 vom Deutschen Bundestag beschlossene Bundeserprobungsgesetz sollen Reallabore als Instrument für Innovationstransfer gestärkt werden. Dem gleichen Ziel dient der im September dieses Jahres von der EU-Kommission beschlossene European Innovation Act, durch den ein EU-weiter Rahmen für Forschung und Entwicklung sowie die Bewertung von IP-Rechten und deren Kommerzialisierung geschaffen werden soll.

3. Sicherheit und Verteidigung

Nach aktuellen Zahlen sind im Jahr 2025 1,16 Mrd. EUR und damit mehr als 50 % aller europäischen Venture Capital-Investitionen in deutsche Defencetech-Start-ups geflossen. Die bislang Kriegswaffen ausschließenden Investitionskriterien des EIF sollen angepasst werden, um die Finanzierung von Start-ups und Scale-ups im Sicherheits- und Verteidigungsbereich zu ermöglichen.

4. Bürokratierückbau

Bürokratiehemmnisse sind nach Einschätzung der meisten deutschen Start- ups der wichtigste Faktor für eine Gründung im Ausland statt in Deutschland. Die Bundesregierung unterstützt daher das „28. Regime“ der EU Inc. mit der konsequenten Digitalisierung. Geplant ist ein Gründungsbeschleunigungsgesetz bis Ende 2026. Onlinebeurkundungen sollen auch für Anteilsübertragungen ermöglicht werden, obwohl es letztlich um die gänzliche Abschaffung des Beurkundungserfordernisses ginge.

5. Vergabe und Wettbewerb

Durch das Vergabebeschleunigungsgesetz vom 18. Mai 2026 wurden die Teilnahmemöglichkeiten für Start-ups an öffentlichen Vergaben gestärkt, indem Vergabeverfahren vereinfacht und Umstände junger Unternehmen stärker berücksichtigt werden. So können Direktaufträge des Bundes ohne Teilnahmewettbewerb für den Bereich der Liefer- und Dienstleistungen bis zu einer Auftragswertgrenze von 100.000 EUR voraussetzungslos erteilt werden.

6. Fachkräfte

Dem Fachkräftemangel soll eine digitale „Work and Stay-Agentur“ entgegenwirken, indem Verwaltungsprozesse konsequent digitalisiert und zentralisiert werden. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll gestärkt werden, doch wird hierbei nur an eine Erhöhung des jährlichen Steuerfreibetrags in § 3 Nr. 39 EStG für Start-ups und Scale-ups in Erwägung gezogen, ferner ein zeitlicher Aufschub der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen entsprechend § 19a EStG. Doch greift dies zu kurz, da die steuerlichen Freibeträge fürs Start-ups und Scale-ups, die auf einen einmaligen Exit-Erfolg abzielen, keinen ernsthaften Anreiz darstellen.

7. Kooperationen

Der festgestellte spürbare Rückgang von Kooperationen zwischen Start-ups und mittelständischen Unternehmen und der Industrie soll durch bestehende Förderprogramme des Bundes gestärkt werden.

8. Internationalisierung und Vernetzung

Für die weitere Internationalisierung soll der German Accelerator in Zusammenarbeit mit der Außenwirtschaftsagentur des Bundes (GTAI) gestärkt werden. Mit „Startup Germany“ soll eine übergreifende Marke als weltweites Identifikationsmerkmal etabliert werden.

Bewertung

So sehr es auch zu begrüßen ist, dass die Bundesregierung die bereits vorgesehenen öffentlichen Fördermittel entsprechend fortschreiben will, stellt das Strategiepapier doch im Ergebnis nur eine Sammlung verschiedener kleinerer Einzelmaßnahmen oder auch schon eingeleiteter, überwiegend nur unterstützender Aktivitäten dar. Zielführender wäre es gewesen, hätte sich die Bundesregierung auf einige wenige, dafür aber wirksame Schritte konzentriert, die in kürzerer Zeit umgesetzt werden können. Wichtige Bereiche, etwa beim INVEST-Zuschuss oder auch bei der steuerlichen Behandlung der Mitarbeiterbeteiligung, stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Und statt das Vorhaben der EU Inc. vorbehaltslos zu unterstützen und damit das Beurkundungserfordernis für die Übertragung von Geschäftsanteilen ein für alle Mal abzuschaffen, spricht das Strategiepapier nur von der Möglichkeit einer Onlinebeurkundung. Ungelöst bleibt auch die Investmentsicherheit für Fonds durch eine eindeutige gesetzliche Regelung, die registrierte alternative Investmentfonds als steuerlich transparent anerkennt und damit das Risiko ihrer Gewerblichkeit vollständig ausschließt. Auch Investmentanreize, etwa die Erstreckung des „Roll-over“ nach § 6b Abs. 10 EStG auch auf im Privatvermögen vor allem von Business Angels gehaltene Anteile, wird nicht vorgesehen. Italien hat mit der Befreiung von Pensionsfonds von der Kapitalertragsbesteuerung, sofern diese mindestens 10% in die Realwirtschaft und darunter vor allem Venture Capital-Fonds investieren, vorgemacht, wie privates Kapital mobilisiert werden kann. Die Vorschläge zur Rentenreform vom 23. Juni 2026 können ihrerseits dazu führen, dass teilweise Rentenbeiträge nicht nur am internationalen Kapitalmarkt, sondern auch in Fonds angelegt werden. Im Verhältnis der Wagniskapitalinvestitionen zum BIP hinkt Deutschland nach wie vor weit hinter anderen europäischen Staaten und den USA hinterher. Der vom EIF und BlackRock eingerichtete „TrackVC“ mit seinen Performancedaten zeigt, dass die Anlage in Venture Capital in Europa kein Verlustgeschäft bedeutet, sondern vergleichbar mit US-Fonds Rendite erwirtschaftet.

Über den Autor:

Dr. Wolfgang Weitnauer ist Gründungspartner von WIPIT Partnerschaft mbB Rechtsanwälte
Steuerberater mit Hauptsitz in München.