BayBG – Bayerische Beteiligungsges. mbH (Ausgabe 2/2004)

Eine breit aufgestellte Beteiligungsgesellschaft
Von Anfang an war die BayBG auf mittelständische Unternehmen ausgerichtet. Gegründet von der LfA Förderbank Bayern und einem breiten Gesellschafterkreis aus Banken, Sparkassen und Wirtschaftsverbänden, wird seit 1972 Beteiligungskapital für den Mittelstand vergeben. Heute ist die BayBG eine der wenigen Universalbeteiligungsgesellschaften, die von Existenzgründungen und Frühphasenfinanzierungen über Expansions- und Innovationsfinanzierungen bis hin zu Nachfolgeregelungen und Turn-around-Situationen die verschiedensten Investments realisiert. Aktuell bestehen Beteiligungen an ca. 560 Unternehmen mit einem Bilanzwert von 260 Mio. Euro. Die Partnerunternehmen realisieren mit 48.500 Beschäftigten einen jährlichen Umsatz von 6,7 Mrd. Euro.

Nicht Renditemaximierung, sondern Ertragsoptimierung ist das Ziel
Die Erwartungen der Gesellschafter der Bay BG entsprechen dabei nicht denen einer klassischen Private Equity-Gesellschaft.  So ist die BayBG von ihren Gesellschaftern nicht gehalten, die erzielten Gewinne auszuschütten, andererseits stellen die Gesellschafter aber auch kein zusätzliches Kapital zur Verfügung. Entsprechend ist die Beteiligungspolitik an wirtschaftlichen Kriterien orientiert, aber nicht auf kurzfristige Renditemaximierung ausgerichtet und nicht exitgetrieben. „Wir optimieren die langfristigen Erträge, anstatt die Rendite in einem bestimmten Zeitraum maximieren zu wollen“, charakterisiert Dr. Sonnfried Weber, Geschäftsführer der BayBG, die Zielsetzung.

Stille Beteiligungen prägen das Geschäft, aber offene nehmen zu
Auch hinsichtlich Art und Größe der Beteiligungen unterscheidet sich die BayBG deutlich von einem klassischen Private Equity- oder VC-Investor. Die typische stille Beteiligung war von Anfang an das Grundgeschäft und stellt auch heute noch den Löwenanteil der Transaktionen. Der Anteil der offenen Beteiligungen am Gesamtportfolio steigt jedoch und soll in Zukunft weiter ausgebaut werden. Entsprechend ändert sich auch allmählich die Partizipation der BayBG am Erfolg der Unternehmen. An die Stelle der festen Vergütung einer klassischen stillen Beteiligung tritt in stärkerem Maß die erfolgsabhängige Teilhabe an der Gewinnentwicklung und mögliche Exiterlöse.

Neues Programm der BayBG: Eigenkapital für den breiten Mittelstand
Von der BayBG können auch Unternehmen Eigenkapital erhalten, die aufgrund mangelnder Größe bei einem Private Equity-Investor abblitzen. So sind für Existenzgründungen auch Beteiligungen unter 125.000 Euro möglich, an einer Wachstums- und Innovationsfinanzierung beteiligt sich die BayBG bereits ab 250.000 Euro. Dafür lag die obere Grenze einer Beteiligung auch bei 2,5 Mio. Euro in der ersten Finanzierungsrunde. Seit Beginn dieses Jahres besteht jedoch zusätzlich durch das gemeinsam mit der KfW Mittelstandsbank, der LfA Förderbank Bayern und der Bayerischen Garantiegesellschaft (BGG) aufgelegte neue Programm „Eigenkapital für den breiten Mittelstand“ die Möglichkeit, Investments bis zu einer Höhe von 5 Mio. Euro vorzunehmen. „Mit diesem Programm soll die Lücke zu der Beteiligungsgröße der Private Equity-Gesellschaften geschlossen werden“, erläutert Dr. Weber.

Innovationsfinanzierung wird wichtiger
Das Geschäft der BayBG war immer durch die Old Economy geprägt. Der Anteil von VC-Investments am BayBG-Gesamtportfolio beträgt unter 10 %. Die Bedeutung von Innovationsfinanzierungen soll aber in Zukunft weiter zunehmen. Unternehmen, die mit innovativen und technologiegetriebenen Produkten oder Dienstleistungen überdurchschnittliche Wachstumspotentiale erschließen wollen, können von der BayBG eine Beteiligung erhalten. Dabei kann es sich sowohl um ein etabliertes, mittelständisches Unternehmen als auch um ein junges Unternehmen mit ersten Umsatz- und Markterfolgen handeln. „Voraussetzung ist allerdings, daß innerhalb von 24 Monaten der Break-Even erreicht wird“, betont Dr. Weber. Damit sind Seedfinanzierungen praktisch ausgeschlossen. Es sind sowohl offene wie auch stille Beteiligungen mit einer Laufzeit von in der Regel fünf bis sieben Jahren möglich.

Selbständigkeit des Beteiligungspartners bleibt gewahrt
Während der Laufzeit hält sich die BayBG aus dem Tagesgeschäft heraus und geht nur bei einer größeren offenen Beteiligung in den Beirat oder Aufsichtsrat des Unternehmens. „Wir haben nicht den Anspruch, die besseren Unternehmer zu sein“, sagt Dr. Weber, „der Unternehmer bleibt Herr in seinem Haus.“ Allerdings wird die Geschäftsentwicklung zeitnah verfolgt, und regelmäßig treffen sich die Projektmanager der BayBG mit dem Management der Unternehmen. Neben den BayBG-Beratungsleistungen profitieren die Partnerunternehmen vor allem von dem in Bayern weitverzweigten Netzwerk der BayBG. Es bestehen langjährige Beziehungen in allen Landesteilen, insbesondere zu den Finanzinstituten, die auch wichtige Multiplikatoren bei der Generierung des Deal-Flows der BayBG sind.

Die Kreditklemme könnte noch schärfer zugreifen
„Die gestiegenen Anforderungen der Banken an die Bonität und Kapitalausstattung der Unternehmen wirken unterstützend für unser Geschäft“, so Dr. Weber. Er begrüßt auch den disziplinierenden und ordnenden Effekt, der von einer rationaleren Kreditvergabe auf die Finanzdaten der Unternehmen ausgeht. Andererseits sei es schon schockierend zu sehen, wie Firmenkunden von ihren Hausbanken zum Teil vor die Tür gesetzt werden. Die Kreditklemme sei real und könnte sich bei einer anziehenden Konjunktur sogar noch erheblich verschärfen, da der Finanzbedarf der Unternehmen dann steige. Die Angebote der BayBG dürften daher zusätzliche Relevanz gewinnen. „Wir werden auch in Zukunft unseren Kurs halten“, ist sich Dr. Sonnfried Weber sicher.

Ralf Thielemann

Investitionskriterien der BayBG
Alle Finanzierungsphasen (ausser Seedfinanzierungen)
– Alle Branchen
– Stille oder offene Beteiligungen oder Kombination aus beidem
– Minderheitsbeteiligung
– Laufzeit in der Regel fünf bis sieben Jahre
– Bis zu 5 Mio. Euro in der ersten Runde