AIFM – mehr als ein Schreckgespenst!

Liebe Leserinnen, liebe Leser

viele Themen auf dem Venture Capital Forum 2009 des europäischen Branchenverbandes EVCA, das Mitte Oktober in Berlin stattfand, waren für erfahrene Investoren nicht neu: Es gab eine Diskussionsrunde über öffentliches Engagement im Venture Capital-Sektor, Panels zu Cleantech, Smartphones und Biotechnologie sowie ein Update über Secondary Transactions – also den Kauf und Verkauf von Fondsanteilen und Unternehmensbeteiligungen im Zweitmarkt.

Direkt vor dem Cocktailempfang – möglicherweise, um das zuvor Gehörte leichter verdaulich zu machen – stand ein Punkt jedoch erstmals auf der Agenda: die „AIFM Directive“. Was wie eine harmlose Weiterentwicklung des Londoner Börsensegments AIM klingt, steht in Wirklichkeit für eine EU-Richtlinie, mit der „Alternative Investment Fund Managers“ reguliert werden sollen.

Angesichts eines Schwellenwertes von 500 Mio. EUR, den kaum ein deutscher Venture Capital-Fondsmanager erreicht, wiegt sich die hiesige Szene weitgehend in Sicherheit. Uli Fricke, die sich als Vorsitzende des Professional Standards Committee der EVCA intensiv mit den Regulierungsvorhaben beschäftigt hat, nahm den Anwesenden jedoch rasch jede Illusion. Selbst wenn die AIFM Directive mit einem Schwellenwert von 500 Mio. EUR umgesetzt werden sollte, dürften viele institutionelle Anleger bald nur noch in regulierte Fonds investieren. Auch Britta Lindhorst, verantwortlich für die Private Equity-Investments bei Generali, stellte die Frage: Welche Versicherung oder Pensionskasse wird nach den prominenten Betrugsfällen der jüngeren Vergangenheit (Stichwort Madoff) das vermeintlich höhere Risiko einer Investition in unregulierte Fonds eingehen wollen, wenn sie die Assetklasse auch anders abdecken kann?

Wie weit die Regulierungsbemühungen reichen, machte Uli Fricke – im Hauptberuf Geschäftsführerin der Triangle Venture Capital Group – ebenfalls deutlich. Die fünf wichtigsten Punkte:

–          ¼ der jährlichen Ausgaben ist von jeder Managementgesellschaft als aufsichtsrechtliches Kapital vorzuhalten.
–          Jedes Portfoliounternehmen ist jährlich einer externen Bewertung zu unterziehen.
–          Der tatsächliche Anteilsbesitz an den Portfoliounternehmen ist durch eine Bestätigung europäischer Kreditinstitute nachzuweisen.
–          Die Businesspläne der Portfoliounternehmen müssen im Hinblick auf Personalplanung und strategische Planung veröffentlicht werden!
–          Erhöhte Auflagen für Investoren mit Sitz außerhalb der EU.

Angesichts dieser Auswirkungen täte die gesamte Private Equity-Branche – auch in Deutschland – gut daran, die EVCA sowie die nationalen Interessenvertretungen intensiv bei ihren Bemühungen in Richtung einer sinnvollen Regulierung mit Augenmaß zu unterstützen. Die erfreulichen Anmerkungen zur Regulierung alternativer Anlageformen im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sorgen hierbei hoffentlich für Rückenwind.     

Eine angenehme Lektüre wünscht

andreas.uhde (at) vc-magazin.de