Zwei Instrumente zur Förderung von KMU

Verschiedene Förderungen

Dieser Beitrag soll insofern ergänzend zwei gängige Instrumente öffentlicher Förderung stichwortartig vorstellen. Der Beitrag kann als Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit verhältnismäßig geringem Kapitalbedarf und solche mit höherem Kapitalbedarf (etwa Biotechs) dienen, die sich einen Überblick über die beiden Instrumente verschaffen wollen. Für junge Unternehmen ist insbesondere das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) (www.zim-bmwi.de), für letztere insbesondere KMU-innovativ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) (BMBF) geeignet.

KMU-innovativ

KMU-innovativ ist zentrales Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen, unter dem das BMBF eine Anzahl von Förderinstrumenten für verschiedene Technologie-Branchen gebündelt hat. Das finanzielle Volumen der Förderung ist nicht begrenzt, aber abhängig von der Leistungsfähigkeit des beantragenden KMU und der Laufzeit des Projekts. Grundlage der Förderung sind die zuwendungsfähigen Kosten (Material, AfA, Personal usw.). Die Zuwendung ist subventionserheblich (De-Minimis-Wirkung), die Höhe wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Es gelten die üblichen Nebenbestimmungen, insbesondere die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis (NKBF 98).

Vorraussetzungen und Stichtage

Die Antragstellung ist jederzeit möglich, aber abhängig vom Technologiefeld, derzeit sind offen: Biotechnologie, Medizintechnik, IKT, Nanotechnologie, Optische Technologien, Produktionstechnologien, Ressourcen- und Energieeffizienz. Die Bewertungsstichtage sind jeweils am 15.4. und am 15.10. jeden Jahres, der Stichtag für optische Technologien ist letztmalig am 15.4.2013. Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und unter die KMU-Definition der EU-Richtlinie 2003/361/EG fällt, also weniger als 250 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Antragstellung, im Jahr vor Antragstellung höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz, höchstens 43 Mio. EUR Jahresbilanz und keine Kapitalverflechtung von mehr als 25% mit anderen Unternehmen. Zu beachten ist, dass die Förderung eine „Gegenfinanzierung“ voraussetzt, also immer nur den „zweiten. Euro“ vergibt, siehe dazu ebenfalls „Weniger Venture – Mehr Capital“.

Anforderungen

Abhängig vom Technologiefeld sind diese in den einschlägigen Richtlinien definiert   Gemeinsam ist die Anforderung, dass es sich um Projekte handelt, die ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten, und die inhaltliche Exzellenz aufweisen. Gefordert ist eine Projektskizze von ca. zehn Seiten, diese wird inhaltlich zu den Stichtagen begutachtet. Innerhalb von zwei Monaten ergehen entweder die Ablehnung oder die Aufforderung zum Vollantrag, dieser ist über das elektronisches Antragssystem „easy“ zu stellen. Der Vollantrag wird dann nur mehr auf Vollständigkeit und Formalien geprüft. Der Projektbeginn kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen, die Auszahlungen der Mittel erfolgen sukzessive mit Projektfortschritt. Nach Abschluss des Vorhabens sind ein Bericht und ein Verwertungsplan zu fertigen.

Struktur Projektskizze

  1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens
  2. Stand der Wissenschaft und Technik, Neuheit des Lösungsansatzes, Patentlage
  3. Notwenigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung
  4. Marktpotential, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
  5. Kurzdarstellung des beantragenden Unternehmens, konkrete Darstellung des Geschäftsmodels und Marktperspektiven mit Zeithorizont und Planzahlen, Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils
  6. Arbeitsplan, ggf. Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner
  7. Finanzierungsplan
  8. Verwertungsplan (wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Erfolgsaussichten, Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit)

Bewertungsparameter Projektskizze

  1. Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz
  2. Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
  3. Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  4. Technologisches und wirtschaftliches Potential
  5. Qualifikation der Partner
  6. Qualität des Projektmanagements und ggf. der Verbundstruktur
  7. Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotential
  8. Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt
  9. Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Chancen und Risiken

ZIM-Überblick

– Keine Aufteilung nach Technologiefeldern

– Förderung sowohl von Einzelprojekten (ZIM-SOLO) als auch von Kooperationsprojekten (ZIM-KOOP) im Bereich Forschung und Entwicklung

– ZIM ist Basisprogramm für marktorientierte Technologieförderung bei KMU

– Keine De-Minimis-Wirkung bei ZIM (weder ZIM-SOLO, noch ZIM-KOOP)

– Es sind mehrere ZIM-Projekte parallel möglich

– Gefördert wird immer nur der „zweite Euro“, so dass auch für ZIM-Projekte eine Gegenfinanzierung erforderlich ist

– Fördervolumen: max. 165.000 EUR pro Partner (daraus resultiert eine Projektgröße von 400.000 EUR inkl. Beratung), Grundlage: pauschalierte Personalkosten

– Laufzeit: nicht fix, derzeit maximal bis 31.10.2014, Antragstellung jederzeit

– Stark vereinfachte Antragstellung und Administration

– ZIM-KOOP setzt Abschluss eines Kooperationsvertrags mit Regelung zu Schutz- und Nutzungsrechten, sowie Verwertung voraus

– KMU-Eigenschaft nach EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Antragstellung, im Jahr vor Antragstellung Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanz höchstens 43 Mio. EUR

Inhaltliche Voraussetzungen

1. Förderung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen

2. Förderfähig: Projekte, die

    – ohne Förderung nicht umgesetzt werden könnten,

    – mit einem erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiko behaftet sind und

    – auf anspruchsvollem Innovationsniveau die Wettbewerbsfähigkeit des KMU erhöhen, neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen.

Ablauf

– Sowohl Projektskizze als auch Vollantrag möglich

– Begutachtung fortlaufend

– zur Zeit etwa zwei bis vier Monate Prüfungsfrist: Nachfragen, dann Ablehnung oder Bewilligungsbescheid

– Prüfung durch EuroNorm GmbH, insbesondere auch technisch-wissenschaftlicher Inhalt

– Beginn Projekt bereits mit Einreichung

– Auszahlung sukzessive mit Projektfortschritt

– Nach Abschluss Vorhaben: Bericht

Struktur im Antrag

  1. Kurzbezeichnung Projekt
  2. Darstellung Antragsteller und dessen Entwicklung
  3. Erläuterung der technischen/technologischen Zielsetzung des Projekts (Projektbeschreibung, Wirkung des FuE-Projekts auf die technische und wirtschaftliche Situation des Antragstellers, Konzept zur Erfolgskontrolle)
  4. Arbeitsplanung
  5. Finanzplanung

Bewertungsparameter Antrag

  1. Projekt muss Anforderungen an Innovationshöhe genügen
  2. Antragsteller muss über das notwendige technologische und betriebswirtschaftliche Potential zur erfolgreichen Durchführung des Projekts und zur Umsetzung der Ergebnisse verfügen (ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal)
  3. Gründung muss abgeschlossen sein
  4. Erforderlichen Eigenmittel müssen vorhanden sein
  5. Personalkapazität muss neben Projektdurchführung für den weiteren Geschäftsgang des Unternehmens ausreichen
  6. Vorhandensein eines geordneten Rechnungswesens
  7. Am Projekt arbeitende Personen müssen eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung nachweisen

Fazit

Die genannten Förderprogramme erfordern in der Antragstellung wirtschaftliche Ausarbeitungen, die den Businessplanungen vergleichbar sind, die im Rahmen einer Finanzierungsrunde gefordert werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Chancen, einen erfolgreichen Antrag zu stellen, durch Einbeziehung von auf die Antragstellung spezialisierten Beratern aus der jeweiligen Branche erhöhen.

 

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Zu den Autoren

Die Rechtsanwälte Kai Grunwald (li.) und Jakob Wirbatz sind für die Kanzlei Weitnauer Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater am Standort Heidelberg tätig.