Neuerungen im Fair Value Measurement

Maximierungsgebot

Bei Venture Capital- und Private Equity-Gesellschaften erfolgt die Fair Value-Ermittlung für Eigenkapitalinvestments üblicherweise anhand von Kapitalrunden mit Beteiligung Dritter sowie anhand von sogenannten Multiples, welche auf Bewertungen von oder beobachtbaren Transaktionen in Unternehmen in vergleichbaren Branchen oder Sektoren basieren. Im Fall von nicht notierten Eigenkapitalinstrumenten berücksichtigen diese Multiples oftmals bereits Blockage Factors für Mehr- oder Minderheitenanteile, da diese bei der Transaktion zwischen dem Käufer und Verkäufer bei der Preisbildung eingeflossen sind. Da es sich hierbei um kürzlich beobachtbare Transaktionen zwischen (unabhängigen) Marktteilnehmern handelt, sind diese aufgrund des Maximierungsgebots von beobachtbaren Marktparametern des IFRS 13 für die Fair Value-Ermittlung zu verwenden. Eine Adjustierung des Blockage Factors hat gemäß IFRS 13 in diesem Fall nicht zu erfolgen, weil ein solcher Blockage Factor von den Markteilnehmern in deren Preisbildung für die Markttransaktion eingeflossen ist. Die Regelungen des IFRS 13 weichen somit vom Grundsatz der Fair Value-Ermittlung ohne die Einbeziehung von Blockage Factors ab, weil das Maximierungsgebot von beobachtbaren Marktparametern das Leitbild des Fair Value darstellt.

Level 3: Erfahrungswerte zählen

Gleichfalls gilt die zuvor angewendete Logik für die Fair Value-Ermittlung anhand von Bewertungsmodellen, bei denen im Wesentlichen nicht am Markt beobachtbare Inputparameter zur Anwendung gelangen (Level 3). Hierbei sind insbesondere Erfahrungswerte aus vergangenen Transaktionen zu berücksichtigen, welche am Markt beobachtbar waren oder die der Investor bzw. das berichtende Unternehmen selbst durchgeführt haben. Soweit beobachtbare Markttransaktionen bzw. die eigenen Erfahrungswerte bei der Durchführung von Erwerbs- oder Veräußerungen nahelegen, dass Preiszu- oder -abschläge bei Mehr- oder Minderheitsbeteiligungen marktüblich sind, gilt es gemäß den Anforderungen von IFRS 13 einen Blockage Factor als Inputparameter in der Modellberechnung des Fair Value einfließen zu lassen.

Fazit

Die Verwendung von Blockage Factors in der Fair Value-Ermittlung gemäß IFRS ist somit von zwei Faktoren abhängig: zum einen, ob es sich um eine Fair Value-Ermittlung anhand von beobachtbaren Transaktionen in demselben Eigenkapitalinstrument handelt (Level 1 und teilweise Level 2) und zum anderen, ob Marktteilnehmer bei der Preisbildung von beobachtbaren Markttransaktionen Blockage Factors verwenden oder dies die eigenen Erfahrungswerte im Rahmen von selbst durchgeführten Transaktionen darstellen. Aus Sicht von Venture Capital- und Private Equity-Gesellschaften ist der IFRS 13 folglich kein „Teufelszeug“, das ihnen neue Bewertungsregeln aufbürdet. Vielmehr bestätigt IFRS 13 die Valuation Guidelines der EVCA bzw. IPEV und unterstützt Beteiligungsgesellschaften in Fragen der Bewertung für den Jahresabschluss nach IFRS in ihrer Argumentation.

 

Zu den Autoren

Christian Höffken ist Spezialist zum Thema Finanzinstrument in der nationalen und internationalen Rechnungslegung. Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Deutschen Beteiligungs AG hat er sich auf die bilanzielle Abbilundg von Eigenkapitalinstrumenten spezialisiert. Sven Müller ist Executive Director bei Rapid Venture Accounting und war zuvor Vorstandsmitglied bei auftakt, dem Gründerforum der Technischen Universität Ilmenau.