Der lange Weg zum Auslandspatentschutz

Eintritt in die nationale Phase

Eine PCT-Anmeldung führt nicht unmittelbar zu globalem Patentschutz, denn es muss schlussendlich in allen Ländern und Regionen, in denen man um Patentschutz nachsuchen will, das Patentanmeldeverfahren beendet werden. Das bedeutet Einreichen von separaten Anmeldungen in der „nationalen Phase“, was 30 oder 31 Monate nach dem Anmeldetag der Prioritätsanmeldung erfolgt. Jedes Land oder jede Region hat eigene Anforderungen und Fristen für die Nationalisierung von PCT-Anmeldungen. Nach dem Eintritt in die nationale Phase wird die Patentanmeldung in jedem Land geprüft. Wenn die Bearbeitung beim Patentamt ältere Veröffentlichungen zu Tage fördert, die der eingereichten Erfindung ähnlich sind (Stand der Technik), muss der Einreicher und sein ausländischer Patentanwalt mit dem Patentamt in Verbindung treten und erläutern, inwiefern sich die angemeldete Erfindung unterscheidet. Es können (im begrenzten Umfang) Änderungen vorgenommen und Argumente vorgebracht werden. Wenn alle Einwände des Prüfers ausgeräumt werden können, wird ein Patent erteilt.

Einfach aber zeitaufwändig

Im Vergleich zu dem für das Verfassen einer Patentanmeldung erforderlichen technischen Fachwissen ist der Eintritt in die nationale Phase relativ einfach. Das Verfahren ist jedoch sehr zeitaufwändig, mit viel Verwaltungsarbeit verbunden und erfordert große Sachkenntnis des Verfahrens in jedem Land. Kanzleien und Unternehmen suchen deshalb ständig nach neuen Wegen, um die Kosten für die Nationalisierung von PCT-Anmeldungen auszugleichen. Der Eintritt in die nationale Phase ist der Schritt im Patentierungsverfahren, bei dem Spezialfirmen für die elektronische Verarbeitung von Anträgen auf Nationalisierung von PCT-Anmeldungen Hilfe leisten.

Auslandsanmeldungen online einreichen

Globale Instruktionsplattformen, wie zum Beispiel inovia.com, vereinfachen und rationalisieren den Eintritt von PCT-Anmeldungen in die nationale Phase und die Validierung erteilter europäischer Patente. Nötig hierfür ist nur eine Patentnummer und per Mausklick wird über eine Schnittstelle Verbindung mit der WIPO (World Intellectual Property Organization) aufgenommen, um automatisch die Anzahl von Ansprüchen, Seiten und Wörtern einer Anmeldung zu erfassen, sodass ein präziser und detaillierter Kostenvoranschlag erstellt werden kann. Nach dem Prüfen des Kostenvoranschlags erfordert die Vergabe des Auftrags ebenfalls nur einen Mausklick. Benutzer können das Einreichen dem inovia-Patentanwaltsnetzwerk überlassen oder ihre eigenen Anwälte mittels der inovia-Platform instruieren. In diesem Fall werden die gemachten Angaben gespeichert, sodass diese Anwälte auch bei nachfolgenden Kostenvoranschlägen zur Auswahl stehen. Unternehmen, Universitäten und Patentanwälte profitieren von der Effizienz und Kostenersparnis, die durch den Einsatz von webbasierten Technologien erzielt werden können.