Parteien-Check: Wahlprüfstein von Bündnis 90/Die Grünen

Panthermedia/Markus C. Hurek

VC Magazin: Wie beurteilt Ihre Fraktion das heute in Kraft tretende Kapitalanlagegesetzbuch? Reichen die Regelungen aus, um alternativen Investmentfonds einen sicheren Rechtsrahmen zu bieten? Werden die Regelungen ausreichend Transparenz für die Anleger schaffen?
Bündnis 90/Die Grünen: Das Kapitalanlagesetzbuch schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Fonds und deren Manager bzw. Verwalter. Dabei ist insbesondere zu begrüßen, dass im Bereich der geschlossenen Fonds Regelungen auf der Ebene der Fondsinitiatoren (Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, Mindestkapitalausstattung) als auch auf Produktebene getroffen werden. Damit wird der Anlegerschutz erhöht und der graue Kapitalmarkt verkleinert. Allerdings ist die Schwellenwertregelung, wonach für Kapitalverwaltungsgesellschaften, die geschlossene Publikumsfonds (AIF) bis zu einem Wert von 100 Millionen Euro verwalten, nur abgespeckte Regelungen gelten, viel zu weitgehend. Ein relevanter Teil der Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt wird deshalb insbesondere den Erlaubnisvorschriften entzogen sein. Verfehlt und dem Anlegerschutz abträglich ist auch das Erfordernis der Mindestanlage bei geschlossenen nicht risikogemischten Publikumsfonds in Höhe von 20.000 Euro. Diese Regelung birgt das Risiko der Konzentration des Anlegervermögens auf ein Finanzprodukt. Eine Risikomischung muss mindestens entweder auf der Fondsebene oder auf der Anlegerebene geschehen.

VC Magazin: Der Bundesrat hat bislang keine Einigung in der Debatte um das flankierende AIFM-Steueranpassungsgesetz gefunden, die Beratungen wurden vertagt. In welchen Bereichen gibt es aus Sicht Ihrer Partei Nachbesserungsbedarf? Schadet diese Verzögerung dem Fondsstandort Deutschland?
Bündnis 90/Die Grünen: Das AIFM-Steueranpassungsgesetz konnte bisher nicht verabschiedet werden, weil der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung vom 26. Juni 2013 keine Einigung herbei führen konnte. Zwei wesentliche Streitpunkte sind die Einführung der neuen Rechtsform der InvestmentKG und die Behandlung Stiller Lasten. Die unnachgiebige Haltung von Union und FDP verhinderte einen möglichen Kompromiss. Die nun eingetretene Unsicherheit über die Rechtsfolgen im Bereich der Investmentbesteuerung ist für den Fondsstandort Deutschland misslich, Rechtssicherheit kann aber noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden. Der Vermittlungsausschuss tritt voraussichtlich am 02. September 2013 zusammen, sofern auch dann keine Einigung erzielt wird, verfällt der Gesetzentwurf aufgrund von Diskontinuität und das Gesetzgebungsverfahren muss in der neuen Legislaturperiode erneut durchlaufen werden.