M&A Kolumne von Dr. Matthias Birkholz, Lindenpartners

Die Beharrungskräfte im deutschen Rechtswesen sind stark. Nicht nur wirken schwerfällige Dogmatik und Formalismus des deutschen Rechts als Bremsen für Veränderungen. Darüber hinaus sorgen starke Interessengruppen aus Finanz- und Wirtschaftskreisen für eine Bewahrung des Status quo und liebgewonnener Besitzstände. Oftmals bedarf es erst eines Anstoßes europäischer Gremien, damit sich etwas ändert. Das betrifft auch und gerade das deutsche Gesellschaftsrecht.

Insbesondere die Beurkundungserfordernisse für die Gründung der GmbH und die Abtretung von GmbH-Anteilen und die entsprechenden Notarkostenregeln sind vor allem ausländischen Investoren nur schwer vermittelbar. Das stundenlange Verlesen von Vertragstexten und Bezugsurkunden durch den Notar wird von ihnen vor allem als lästige Zeit- und Geldverschwendung erfahren. Demgegenüber singen Notare regelmäßig das hohe Lied von präventiver Rechtskontrolle und dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung. Und von Rechts- und Beweissicherheit, die allein durch die notarielle Beurkundung sichergestellt werden könne. Überzeugend ist das insbesondere in Zeiten einer zunehmenden Digitalisierung fast aller Lebensbereiche immer weniger.

Eine neue Initiative der Europäischen Kommission zur Modernisierung und Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts wird die Bedeutung der Notare für die deutsche Gesellschaftsrechtspraxis nunmehr aller Voraussicht nach spürbar verringern. Den Anfang macht gegenwärtig eine öffentliche Konsultation der Kommission zu dem Thema „Digitalisierung des Gesellschaftsrechts“. Wohin die Reise geht, ist klar. Es geht um die weitreichende Erleichterung des Einsatzes digitaler Technologien während der gesamten Lebensdauer von Gesellschaften sowie bei grenzüberschreitenden Transaktionen. So wird unter anderem die Onlinegründung von Kapitalgesellschaften möglich werden.

Die geplante neue europaeinheitliche Einpersonengesellschaft SUP war nicht zuletzt am Einfluss deutscher Notare gescheitert. Schon damals waren die Widerstände groß gegen die bereits in diesem Zusammenhang vorgesehene Onlinegründung. Als Schritt hin zur Erleichterung von Geldwäsche und zu einem „multikriminellen“ Binnenmarkt hatte man die Onlinegründung vor allem aus Deutschland heraus zu diskreditieren versucht.

Das dürfte zunehmend schwerer werden. Die papiernen Urkunden und notarielle Siegel gehören ohnehin bald weitgehend der Vergangenheit an. Neue Technologien sichern darüber hinaus die Identität und Authentizität von Sender und Empfänger von Willenserklärungen, die Unverfälschtheit ihres Inhalts sowie die Vertraulichkeit mindestens so gut ab wie der Notar. Irgendeine entscheidende Beweisfunktion wird der Tätigkeit des Notars daher in Zukunft nicht mehr zukommen.

Die Digitalisierungsinitiative für das Gesellschaftsrecht wird damit dazu beitragen, die Bedeutung der Notare auf diesem Gebiet zu verringern. Wenn erst einmal die Online-Gründung von GmbHs zugelassen wird, dürfte der Damm gebrochen sein. Gründung, Abtretung von Geschäftsanteilen und Handelsregisteranmeldungen, alles könnte und sollte in nicht allzu ferner Zukunft auch online erledigt werden. Für Notare und ihre Gebühren ist in dieser neuen digitalen Welt vermutlich deutlich weniger Platz.

 

Dr. Matthias Birkholz ist Gründungspartner der Berliner Rechtsanwaltssozietät Lindenpartners. Die Beratung von Gesellschaften, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit Fragen der Pflichtverletzungen von Gesellschaftsorganen bildet einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.