1% für gemeinnützige Projekte

Stiftung Wirkungsanteil adressiert Start-up-Ökosystem

Tom Josczok, Stiftung Wirkungsanteil
Tom Josczok, Stiftung Wirkungsanteil

Bildnachweis: Stiftung Wirkungsanteil.

Die Idee ist nicht neu, doch sie ist neu in Deutschland. Start-ups übertragen in der frühen Phase einer Stiftung einen geringen prozentualen Anteil, meist 1%, am Unternehmen. Wenn das Start-up wächst und gedeiht, gewinnt mit dem Unternehmen auch der gestiftete Anteil an Wert. Kommt es zum Exit, so steht das Kapital für ein soziales Engagement zur Verfügung, das vom Startup gemeinsam mit der Stiftung Wirkungsanteil ausgewählt wird.

Den Ursprung hat die Idee in Israel. Dort ist die Organisation Tmura seit 20 Jahren am Markt und hält aktuell Anteile an rund 750 Start-ups. Mehr als 20 Mio. EUR flossen dadurch in den letzten Jahren als Spenden aus dem privaten in den gemeinnützigen Sektor. An rund 300 Start-ups ist die Upside Foundation aus Toronto/Kanada inzwischen beteiligt, im Silicon Valley ist die Organisation „Pledge 1%“ mit einem ähnlichen Modell unterwegs.

Unternehmensanteile statt Spenden

In Deutschland gibt es das Modell seit 2021. Tom Josczok steht als Co-Founder und Gesicht hinter der Initiative, die bereits einige Unterstützer und mit Frederik Lorenz ein weiteres Teammitglied hat. „Als junges Start-up ist in der stressigen und kapitalintensiven Anfangsphase gesellschaftliches Engagement kaum vorstellbar. Die Stiftung Wirkungsanteil macht es möglich, indem sie von Unternehmen keine Spenden, sondern Anteile sammelt, idealerweise schon in der Gründungsphase“, erklärt Josczok. Bei einem erfolgreichen Exit fließen die Anteilserlöse dann über die Stiftung in soziale Projekte – ein innovativer Weg, Vermögen neu zu denken, der so in Deutschland erstmals für Start-ups möglich wird. Die Stiftung Wirkungsanteil ist eine zivilgesellschaftliche Initiative. Neben dem Haus des Stiftens, Send e.V., Startups.Berlin e.V. und Wider Sense GmbH sind auch einige Privatpersonen an der Gründung beteiligt. Die juristische Betreuung und Vertragsgestaltung übernahm die Anwaltskanzlei Osborne Clarke – pro bono.

Beteiligung über virtuelle Anteile

Das Besondere ist, dass die Beteiligung im Zuge eines Virtual Stock Option Program (VSOP) stattfindet, das einer Mitarbeiterbeteiligung ähnlich ist. Die Stiftung wird also nicht mit echtem Equity am Unternehmen beteiligt, sondern erhält über einen virtuellen Vertrag im Falle eines erfolgreichen Exits Zugriff auf die Anteile und das Kapital. „Wir haben weder Mitspracherecht noch Einsicht in die Unternehmen; das ist oftmals ein wichtiger Aspekt für Gründer und potenzielle Investoren“, sagt Josczok. „Das Ziel der Stiftung Wirkungsanteil ist es, verantwortungsvolles Unternehmertum zu stärken, und zwar in der Gruppe der jungen Gründerinnen und Gründer.“ Der Co-Founder und Geschäftsführer investiert aktuell 50% seiner Arbeitskraft in die Stiftung und sieht die weitere Finanzierung als größte Aufgabe.

Start-up-Unternehmertum neu denken

„Aktuell ist die Stiftung noch durch Spenden und Partnerschaften finanziert, selbst tragen wird sie sich erst in circa vier bis fünf Jahren können, wenn weitere Partner an Bord sind und erste Rückflüsse anstehen“, so Josczok. Immerhin: Zehn Start-ups haben der Stiftung Wirkungsanteil inzwischen Anteile überschrieben. Interessenten gibt es aber viele. Mit Infoveranstaltungen wie dem erfolgreichen Nukleus-Event „Share your Impact – wie Start-ups mit ihren Wirkungsanteilen eine zukunftsfähige Gesellschaft mitgestalten“, über die Website „wirkungsanteil.de“ und verstärkte Präsenz auf Events und in den Medien wollen die Macher für die Stiftung und den positiven Impact sensibilisieren. Ihr gemeinsames Ziel: „fundamentale Veränderungen im Denken von Gründerinnen und Gründern initiieren, soziale Projekte nachhaltig unterstützen und ein fester Bestandteil im deutschen Start-up-Ökosystem werden“.