Bildnachweis: GSK Stockmann.
Der europäische Verteidigungssektor erlebt derzeit eine Dynamik, wie sie seit Jahrzehnten nicht zu beobachten war. Steigende Verteidigungsausgaben, neue Beschaffungsprogramme und technologische Entwicklungen in Bereichen wie Drohnen, Künstliche Intelligenz, autonome Systeme, Cybersecurity und moderne Sensorik verändern die Marktlandschaft grundlegend.
Neben etablierten Rüstungsunternehmen drängen insbesondere Defencetech-Unternehmen in den Markt. Gleichzeitig prüfen zunehmend Unternehmen aus angrenzenden Industrien den Einstieg in den Verteidigungssektor. Anders als nach dem Ende des Kalten Kriegs geht es heute vielfach um eine Konversion in die entgegengesetzte Richtung: Unternehmen mit Kompetenzen etwa in den Bereichen Automotive, Luft- und Raumfahrt, Elektronik oder Maschinenbau entwickeln Dual Use-Produkte oder erschließen gezielt Verteidigungsanwendungen. Viele möchten am deutschen und europäischen Verteidigungsmarkt partizipieren, ohne den Weg einer vollständigen Unternehmensübernahme zu gehen. Stattdessen gewinnen Joint Ventures als Instrument für Markteintritt, Technologietransfer und industrielle Zusammenarbeit zunehmend an Bedeutung.
Markteintritt durch Partnerschaft
Eine vollständige Übernahme ist im Verteidigungssektor häufig weder wirtschaftlich noch politisch oder regulatorisch die optimale Lösung. Internationale Unternehmen suchen Zugang zu europäischen Märkten, lokalen Produktionskapazitäten, Sicherheitsfreigaben und öffentlichen Beschaffungsprogrammen, ohne die Komplexität einer vollständigen Akquisition auszulösen. Gerade in den Bereichen Drohnen, KI oder autonome Systeme entstehen deshalb zunehmend Kooperationen zwischen Defencetech-Unternehmen, etablierten Prime Contractors und Finanzinvestoren. Gleichzeitig bieten Joint Ventures auch Unternehmen mit Dual Use- oder Konversionsstrategien einen effizienten Weg, Zugang zu Technologien, industriellen Partnern und öffentlichen Auftraggebern zu erhalten. Sie verbinden Innovationskraft mit industrieller Skalierung und schaffen häufig den entscheidenden Zugang zu Märkten, Kunden und Lieferketten.
Technologie entscheidet – nicht die Beteiligungsquote
Der Erfolg eines Defence-Joint-Ventures entscheidet sich jedoch selten an der Kapitalbeteiligung. Ausschlaggebend sind vielmehr Fragen des Technologietransfers und des geistigen Eigentums. Wer bringt welche Background-IP ein? Wem gehören Weiterentwicklungen? Wer kontrolliert Forschung und Entwicklung? Darf ein Partner Technologien außerhalb des Joint Ventures nutzen? Und was geschieht mit Know-how nach Beendigung der Zusammenarbeit? Gerade bei KI-, Drohnen-, Cyber- und autonomen Technologien sind diese Fragen häufig wichtiger als die eigentliche Beteiligungsquote.
Governance, FDI und Eligibility
Ebenso bedeutsam ist die Governance. Im Verteidigungssektor bestimmt die tatsächliche Einflussmöglichkeit häufig nicht die Beteiligungshöhe, sondern der Zugang zu Technologie, Kunden, Produktionskapazitäten, Sicherheitsfreigaben und strategischen Entscheidungsrechten. Gleichzeitig werden regulatorische Fragestellungen zunehmend zu Deal-Treibern. Grenzüberschreitende Beteiligungen können Investitionsprüfungen (FDIs) auslösen. Hinzu kommen Anforderungen europäischer Förderprogramme wie des European Defence Fund (EDF), bei denen nicht nur der Unternehmenssitz, sondern auch Governance-Strukturen, Vetorechte und tatsächliche Einflussmöglichkeiten über die Förderfähigkeit entscheiden können. Diese Fragen sollten daher bereits bei der Strukturierung eines Joint Ventures berücksichtigt werden.
Fazit: Kooperation als strategischer Wettbewerbsvorteil
Joint Ventures entwickeln sich zunehmend zu einem strategischen Instrument für Innovation, Markteintritt und industrielle Zusammenarbeit. Sie eröffnen nicht nur Defencetech-Unternehmen, sondern auch Unternehmen mit Dual Use- oder Konversionsstrategien den Zugang zu Kunden, Produktionskapazitäten und Beschaffungsprogrammen. Etablierte Industrieunternehmen erhalten im Gegenzug Zugang zu innovativen Technologien und hoch spezialisierten Entwicklungsteams. Werden insbesondere Technologietransfer, Governance, FDI- und Eligibility-Anforderungen von Beginn an sorgfältig strukturiert, können Joint Ventures zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden und zugleich zu einem wesentlichen Baustein für den Aufbau neuer Verteidigungsfähigkeiten in Europa.
Über den Autor:
Dr. Thomas Derlin, LL.M. (Sydney), ist Equity Partner bei GSK Stockmann und Co-Head des Aerospace and Defence-Teams. Er berät nationale und internationale Unternehmen sowie Investoren bei M&A-, Venture Capital- und Joint Venture-Transaktionen sowie zu kommerziellen Verträgen und Beschaffungsverträgen im Aerospace and Defence-Sektor.



