­NRW.Bank startet Förderprogramm NRW.SeedBridge ­

Liquiditätsengpässe überbrücken

Förderprogramm NRW.SeedBridge der NRW.Bank hilft über Finanzierungs-Gap
Förderprogramm NRW.SeedBridge der NRW.Bank hilft über Finanzierungs-Gap

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Um die Zeit bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken, können sich Start-ups mit Sitz in NRW künftig Unterstützung durch das Förderprogramm NRW.SeedBridge der NRW.BANK holen. Mit dem kurzfristig aufgelegten Programm reagiert die Förderbank auf das aktuell knappe Angebot von Wagniskapital im Markt. Über NRW.SeedBridge können Start-ups, die nicht älter als sieben Jahre sind, Wandeldarlehen von bis zu 200.000 EUR beantragen.

Über NRW.SeedBridge vergebene Wandeldarlehen stellt die NRW.BANK ohne Co-Investor zur Verfügung. Zins- und Tilgungszahlungen sind endfällig. Der Vorteil: Während der siebenjährigen Laufzeit des Darlehens werden die Unternehmen nicht mit Zins- und Tilgungszahlungen belastet. „Weil die Konjunktur nicht in Schwung kommt, wird Risikokapital zunehmend knapp. Start-ups fällt es immer schwerer, am Markt eine Anschlussfinanzierung zu finden. Hier helfen wir kurzfristig mit NRW.SeedBridge aus, damit jede gute Geschäftsidee aus Nordrhein-Westfalen die passende Finanzierung erhält“, sagt Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. Und Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur ergänzt: „Um die klimaneutrale und digitale Transformation zu meistern und unser Land fit für die Zukunft zu machen, brauchen wir die Innovationskraft engagierter Gründerinnen und Gründer. Gemeinsam mit der NRW.BANK arbeiten wir deshalb kontinuierlich daran, dass Start-ups in Nordrhein-Westfalen auch finanziell die besten Rahmenbedingungen vorfinden. Zuletzt haben Insolvenzen von Start-ups zugenommen, auch weil private Business Angel im aktuellen Umfeld zurückhaltender agieren. Mit NRW.SeedBridge schließen wir nun eine akute Finanzierungslücke im Markt, damit unsere Gründerinnen und Gründer sich ganz auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee fokussieren können.“

Eigenkapitalnahe Finanzierung

Die Wandeldarlehen sind nachrangig und der Darlehensnehmende muss keine Sicherheiten stellen. Deswegen gelten diese als eigenkapitalnahe Finanzierungen. Eine weitere Besonderheit bei Wandeldarlehen: Unter bestimmten Bedingungen kann der Darlehensgebende das Wandeldarlehen in einer der nächsten Finanzierungsrunden in eine Beteiligung an dem Start-up wandeln, sodass eine Rückzahlung des Darlehens in diesem Fall entfällt.