Venture Capital ohne Fonds, Investor-Closing ohne Notar: Fundraising wird digital

Venture Capital ohne Fonds, Investor-Closing ohne Notar: Fundraising wird digital
Venture Capital ohne Fonds, Investor-Closing ohne Notar: Fundraising wird digital

Bildnachweis: Pexels, beel.

Rekordgründungen treffen auf schrumpfendes Angel-Kapital. Wie aber können die zahlreichen jungen Start-ups erfolgreich finanziert werden? Dazu werden Bürokratieabbau und eine erhebliche Vereinfachung des Closing- und Investment-Prozesses benötigt. Virtuelle Anteile – speziell ausgestaltete Genussrechte – könnten die Lösung für diese Herausforderung sein.

Ganz LinkedIn und X waren in Aufruhr und es gab sogar einen Retweet von Elon Musk: „Ich habe letzte Woche einen deutschen Founder getroffen und ihn gefragt, ob die ganzen Geschichten über die Herausforderungen von Start-ups in Deutschland übertrieben sind. Er antwortete: Sie sind untertrieben!“ – So hat es Patrick Collison, der CEO von Stripe, gepostet.

Fundraising bedeutet Bürokratie und hohe Kosten

Weiter geht der Post mit einem konkreten Problem: Der Founder hatte eine Investment-Runde hinter sich, bei der der Notar einen 90-seitigen Vertrag vorgelesen hatte. Die Kosten dafür: 30.000 EUR. Natürlich sind die Notarkosten nicht immer so hoch, aber hier geht es vielmehr ums Prinzip. Der Fundraising-Prozess in Deutschland ist unfassbar komplex, bürokratisch und kostet viel Geld. Mit jedem Investor muss individuell verhandelt werden. Die Verträge müssen von Anwälten erstellt werden. Ein gemeinsamer Termin für die notarielle Beglaubigung muss gefunden werden, zu dem die Investoren entweder persönlich oder mit Vertretungsvollmacht erscheinen müssen.

Für den Founder bedeutet das: monatelange Vorbereitung, bei der eine Delegierung an Mitarbeiter quasi ausgeschlossen ist. Fundraising? Das ist Sache der Founder. Gleichzeitig ist die Art der Investoren, die an Bord geholt werden können, limitiert. Niemand möchte einen Cap Table bzw. einen Handelsregistereintrag haben, in dem zahlreiche kleine Investoren enthalten sind. Das macht nicht nur Gesellschafterbeschlüsse, sondern später auch die Investments von Venture Capital-Gesellschaften kompliziert.

Das heißt: Nicht nur muss der Investor gewillt sein zu investieren und zum Start-up passen, er muss auch die entsprechende Ticketgröße bei der vereinbarten Bewertung abbilden können.

Fundraising ist bürokratisch. Es ist teuer. Und selbst wenn man den Notartermin überstanden hat, ist die Bürokratie nicht vorbei. Da ist es verständlich, dass ausländische Investoren mit dem Kopf schütteln und lieber fernbleiben. Dabei gab es Anfang des Jahres gerade erst Gründungsrekorde in Deutschland und Business Angels werden mehr denn je gebraucht. Start-ups werden nämlich in der frühen Phase meist von Angels und nicht unbedingt nur von Venture Capital-Gesellschaften unterstützt. Aber auch das von deutschen Angels investierte Kapital ist rückläufig.

Virtuelle Anteile: Genussrechte statt Notartermin

Damit sich das ändert, muss zunächst der Prozess einfacher werden. Und das ist tatsächlich auch möglich, wie etwa mit den virtuellen Anteilen von beel, der Investment-Infrastruktur für Angel-Investments, über die Start-ups Investoren komplett digital und ohne Notar onboarden können. Virtuelle Anteile sind speziell ausgestaltete Genussrechte, die von führenden Kanzleien entwickelt wurden und Investoren wirtschaftlich mit Gesellschaftern gleichstellen. Das bedeutet, dass im Fall von Exit-, Dividenden- oder Liquidationserlösen der Investor mit einem virtuellen Anteil genau dasselbe erhält wie ein Investor, der einen Geschäftsanteil hält. Der Unterschied liegt in der Bürokratie: Geschäftsanteile verändern die Eintragung im Handelsregister, weshalb sie einen

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Notartermin erfordern. Virtuelle Anteile tun dies nicht – genau deshalb können mit ihnen Investoren auch ohne Notar geclosed werden. Der Investmentprozess muss so nicht mehr von langer Hand vorbereitet werden. Stattdessen können Investoren über die beel-Plattform innerhalb weniger Minuten komplett digital geclosed werden. Jeder Investor investiert direkt in das Start-up.

Maßgeschneiderte Finanzierungsrunden

Für wen aber eignen sich die virtuellen Anteile von beel? Genau hier wird es interessant. Denn mit virtuellen Anteilen sind Mindestinvestments bei einer Finanzierungsrunde kein Thema mehr. Stattdessen können Founder Friends and Family, Business Angels oder Venture Capital-Gesellschaften über ein und dieselbe Plattform closen – die Vertragsvorlagen werden von beel mitgeliefert und bei jedem Investment kann die Bewertung einzeln festgelegt werden. Das ermöglicht kontinuierliches Fundraising: Der Founder muss sich nur noch darauf konzentrieren, Investoren zu überzeugen, und ist jederzeit bereit, diese zu closen.

Der häufigste Einwand an dieser Stelle ist: „Aber was ist mit den Stimmrechten?“ Es stimmt, Stimmrechte sind Gesellschaftsanteilen vorbehalten und können nicht mit Genussrechten, also auch nicht mit virtuellen Anteilen, abgebildet werden. Das ist aber kein Problem, denn erst so können auch kleine Investitionen ermöglicht werden, da die Investoren eben nicht an Gesellschafterbeschlüssen beteiligt sind. Der Founder behält die Kontrolle.

Dennoch kann es natürlich größere Investoren mit höheren Beträgen geben, die ihr Investment gerne über Stimmrechte absichern möchten. Und auch das klappt, nämlich über eine sogenannte Put-Option bei den virtuellen Anteilen. Das ist quasi eine Schwelle, die durch den Founder festgelegt wird. Liegt ein Investor mit seinem Investment über dieser Schwelle, so kann er die virtuellen Anteile 1:1 in Gesellschaftsanteile wandeln lassen (dies benötigt dann einen Notartermin, dessen Kosten vom Investor getragen werden). Und falls extra Reporting-Pflichten, Liquidationspräferenzen oder Cap & Discount benötigt werden, können diese ganz einfach dem Investmentprozess auf beel hinzugefügt werden. Solange also Investoren über der Put-Option-Schwelle wie Gesellschafter behandelt werden, haben sie auch keinen Grund, diese Put-Option zu ziehen.

Ganz nebenbei können die virtuellen Anteile auch zur steueroptimierten Beteiligung von Mitarbeitern oder zum Cap Table Cleanup verwendet werden. So entsteht eine bürokratielose Infrastruktur für sämtliche Themen rund um den Cap Table eines Start-ups.

Syndikate: mit erfahrenen Angels in Start-ups investieren

Der Closing-Prozess von Investoren ist mit virtuellen Anteilen also nicht nur digital und schneller, sondern auch deutlich kostengünstiger. Aber wie kann jetzt erreicht werden, dass es mehr Business Angels bzw. Personen gibt, die in Start-ups investieren? Investoren benötigen schließlich nicht nur das nötige Geld, um zu investieren, sondern auch die Zeit, zahlreiche Start-ups zu analysieren. Die Lösung liegt in sogenannten Syndikaten, die man sich als eine Art Venture Capital-Fonds ohne den Fonds vorstellen kann. Besser gesagt sind es Investment Communities, die jeweils von einem sogenannten Syndikats-Lead, wie etwa einem erfahrenen Angel oder einem Accelerator, geleitet werden. Grundsätzlich kann jeder einem Syndikat beitreten, allerdings entscheidet der Syndikats-Lead selbst, welche Personen er zu seinem Syndikat zulässt. Statt nun Kapital zu poolen, was eine Fondsstruktur und damit hohe regulatorische Kosten bedeuten würde, teilt der Syndikats-Lead lediglich seinen Dealflow. Dies wird als Tippgeberei, oder auch Anlageempfehlung, bezeichnet und benötigt lediglich eine kurze Benachrichtigung der BaFin durch den Syndikats-Lead. Jedes Syndikatsmitglied kann dann individuell entscheiden, ob es auch in das vorgeschlagene Start-up investiert – und wenn ja, wie viel. Der Trick: Zwar investiert jeder direkt über virtuelle Anteile, also Genussrechte, durch die Syndikatsmitgliedschaft besteht aber ein Vertrag zwischen Lead und Mitglied, in dem eine erfolgsbasierte Gebühr auf Gewinne (Carry) vereinbart ist, die durch den Lead festgelegt wird.

So kann also durch virtuelle Anteile nicht nur das Closing von Investoren für Start-ups erheblich vereinfacht, sondern auch Start-up-Investing jedermann zugänglich gemacht werden. Aktuell kann man auf der beel-Plattform bereits den Syndikaten von erfahrenen Angel-Investoren wie etwa Andy Bruckschlögl (Co-Founder Bits & Pretzels), Alex von Frankenberg (ehemaliger Geschäftsführer des HTGF) sowie Roland Fassauer (80+ Start-up-Investments) beitreten. Vielleicht lässt sich so die Finanzierungslücke der Rekordgründungen schließen.