Veröffentlichung neuer GESSI-Standardverträge für effizientere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung wird steuerlich attraktiver

Veröffentlichung neuer GESSI-Standardverträge für effizientere Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Veröffentlichung neuer GESSI-Standardverträge für effizientere Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Bildnachweis: BAND.

Das German Standard Setting Institute (GESSI) hat vor wenigen Wochen neue Standard-verträge für die Mitarbeiterbeteiligung auf Basis von Genussrechten vorgestellt. Mit der Veröffentlichung standardisierter Genussrechtsverträge wird die Mitarbeiterbeteiligung nicht nur rechtssicherer, sondern auch steuerlich attraktiver. Das standardisierte Modell ermöglicht die rechtssichere Nutzung des §19a EStG, reduziert damit das Problem des ‚Dry Income‘ und senkt die Steuerlast bei Exits.

An der Arbeitsgruppe des GESSI, unter der Leitung von Dr. Minkus Fischer (PwC) und Oliver Rösch (PwC) haben ebenso Nikolaus D. Bayer und Thomas Knaack von Business Angels Deutschland (BAND) mitgewirkt.

Das Modell der Arbeitsgruppe zeichnet sich folgendermaßen aus:

  • Steuerstundung durch § 19a EStG: Durch die Nutzung der gesetzlichen Regelungen wird die Besteuerung bis zum tatsächlichen Liquiditätszufluss, etwa bei einem Unternehmensverkauf (Exit), aufgeschoben.
  • Steuerliche Entlastung: Ein wesentlicher Teil des Wertzuwachses bei Eigenkapital-Genussrechten unterliegt der Kapitalertragsteuer (26,4 % inkl. Solidaritätszuschlag), anstatt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % belastet zu werden.
  • Reduzierter Aufwand: Da für Genussrechte keine notariellen Beurkundungen oder Änderungen des Gesellschaftsvertrags erforderlich sind, ist die Umsetzung im Vergleich zu „echten“ Anteilsbeteiligungen administrativ weniger aufwändig.

Durch die Bereitstellung dieser standardisierten Vertragswerke soll die Umsetzung einer
Mitarbeiterbeteiligung durch Vergabe von Genussrechten für die Start-ups beschleunigt und
ein rechtssicherer Marktstandard etabliert werden.

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