Sollen sich Wissenschaftseinrichtungen an ihren Spin-offs beteiligen?

PantherMedia/Detlef Krieger

Zusätzlich zu den bereits etablierten Formen des Technologietransfers bietet sich dabei die Möglichkeit, im Rahmen einer Förderung der Gründerkultur auch direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an Spin-offs einzugehen. Damit leistet man einen aktiven Beitrag zur Verwertung der eigenen Forschungs­ergebnisse und partizipiert im Erfolgsfall an der Wertsteigerung der Unternehmen. Hier sind in der deutschen Forschungslandschaft jedoch noch einige Unsicherheiten zu verzeichnen. Zum einen geht es dabei um die Beurteilung, wann und nach welchen Gesichtspunkten ein solcher Weg geeignet ist, zum anderen fehlt es auch an praktischen Umsetzungsmodellen, an denen man sich bei der Ausarbeitung einer eigenen Vorgehensweise orientieren kann. Um die genannten Aspekte auf eine möglichst breite Basis zu stellen und bereits getätigte Erfahrungen einzubeziehen, haben in diesem Themenfeld führende Institutionen in Deutschland – die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Innovation GmbH, die Humboldt Innovation GmbH, die TU Dresden AG sowie die inno AG – mit dem KIT eine erste Orientierungshilfe erarbeitet, deren wesentliche Aspekte im Folgenden skizziert werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Grundsätzlich sind gesellschaftsrechtliche Beteiligungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen an Spin-offs zulässig, sofern sie der Aufgabenerfüllung dienen, die in den jeweiligen Gesetzen, Richtlinien und Statuten festgelegt ist. Sowohl im außeruniversitären als auch im Hochschulbereich gibt es entsprechende Regularien und Leitlinien.