Die Wahl der richtigen Rechtsform

Der Bessere möge gewinnen

Was sind sonstige Unterscheidungsmerkmale zwischen AG und GmbH/UG? Grundsätzlich gilt, dass die AG etwas formalistischer ist. Darüber hinaus muss eine AG zwingend einen Aufsichtsrat von wenigstens drei Personen haben. Bei der GmbH kann ein solcher Aufsichtsrat freiwillig eingerichtet werden. Wenn Investoren an Bord kommen, wird ein Aufsichtsrat häufig gewünscht, sodass dann für die Praxis kein Unterschied mehr besteht. In Bezug auf die Kapitalaufnahme bietet die Aktiengesellschaft verschiedene Vorteile. Insbesondere ist die Übertragung von Aktien durch einen einfachen Vertrag möglich, während die Übertragung von GmbH-Anteilen der notariellen Beurkundung bedarf, was umständlicher und vor allem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist. Manche, gerade auch ausländische, Investoren bestehen meist auf einer Aktiengesellschaft. Schließlich: Wer einen Exit Richtung Börse propagiert, benötigt früher oder später ebenfalls eine AG.

Und wo ist jetzt die Kür?

Natürlich halten wir unser Versprechen vom Anfang. Wer sich bei der Rechtsform frühzeitig professionell aufstellt, gewinnt entscheidende Vorteile: Kunden und Investoren nehmen das Gründerteam häufig wesentlich ernster, wenn es sich hier gut organisiert und informiert zeigt. Nachlässigkeiten am Anfang können außerdem später teuer werden. Mit guten Juristen an der Seite lässt sich zwar fast alles heilen, aber besser ist, sich Rat zu holen und direkt alles richtig zu machen. Wer es langsam angehen will, gründet erst mal kurz eine GbR, bevor er sich (mit professioneller Unterstützung) in die Kapitalgesellschaft stürzt. Ob ihr euch hierbei für die Krönung (nein, wir reden nicht über Kaffee, sondern die AG) entscheidet oder für die beliebteste Rechtsform des Mittelstands (die GmbH) oder ob ihr euch von der UG langsam hocharbeitet, ist eure Entscheidung, bei der wir euch unterstützen, sie euch aber nicht abnehmen können.

Zu den Autoren:

Madeleine Zipperle, Heuking Kühn Lüer Wojtek Dr. Thorsten Kuthe, Heuking Kühn Lüer Wojtek

Madeleine Zipperle (li.) und Dr. Thorsten Kuthe sind Rechtsanwälte bei der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Madeleine und Thorsten hegen eine große Leidenschaft für die Unterstützung junger Gründer. So haben sie schon viele Start-ups von der Wiege nicht zur Bahre, sondern zum erfolgreichen Exit begleitet. Sie haben hierbei immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sie als Rechtsberater häufig eigentlich erst viel zu spät ins Boot geholt werden. Daher möchten sie allen jungen Unternehmern ans Herz legen, die rechtlichen Themen ebenso ernst zu nehmen wie die wirtschaftlichen, um nicht später wegen vermeidbarer handwerklicher Fehler das Nachsehen zu haben.