Das Potenzial des Crowdfunding nutzen

Aus Sicht der Investoren
Die Investoren konnten dem Thema Crowdfunding zahlreiche positive Aspekte abgewinnen. So sprach Thom Rasche von Earlybird von einer „Demokratisierung des Investitionsverhaltens“, die eine Beteiligung der Crowd mit sich bringe und langfristig die Beteiligungsbranche verändern werde. Professionelle Steuerungsinstrumente sind für ihn dennoch unabdingbar. Wolfgang Lubert hob bei der Schilderung seiner ersten praktischen Erfahrungen mit diesem Beteiligungsmodell die Transparenz und Verlässlichkeit des Crowdfunding-Prozesses hervor. Ein Damoklesschwert schwebt aber nach übereinstimmender Ansicht der Diskutanten über den neuen Beteiligungsmodellen: die Regulierung. Stefan Kimmel von der KPMG brachte es auf den Punkt: „Die Regulierung kriegt euch alle.“ Die Tendenz in der Gesetzgebung, den Bürger vermeintlich vor sich selbst zu schützen, wird demnach weiter um sich greifen. Für Kimmel bleibt Investoren nur die Wahl sich den verschärften Anforderungen zu stellen oder immer wieder zu versuchen, Konstruktionen um die Regulierung herum zu finden.

Mahnung der Geschichte
Eine weitere in der Diskussion wiederholt vorgebrachte Sorge war, dass das noch junge Segment durch einige schwarze Schafe und spektakuläre Ausfälle seinen Ruf verlieren könnte und in den Augen der Privatinvestoren dann verbrannt wäre. Beispiele in der Vergangenheit gibt es hierfür viele, wie Christian Niederle vom Network Corporate Finance heraustellte. Diese reichen hierzulande vom dem Zusammenbruch des Neuen Marktes bis hin zum Niedergang der Mittelstandsanleihen. Der Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds, Dr. Michael Brandkamp, wies in diesem Zusammenhang auf den Zielkonflikt zwischen einer möglichst hohen Zahl an Transaktionen und der Qualitätssicherung des Angebots hin, vor dem die Plattformen stehen. Denn einerseits ist es für die Etablierung des Crowdfunding-Gedankens hierzulande wichtig, dass möglichst viele Investments erfolgreich sind und folglich eine strenge Auswahl der Start-ups erfolgt, bevor sie auf einer Plattform angeboten werden. Andererseits müssten die Plattformen laut Brandkamp in erster Linie transaktionsorientiert handeln, um Umsätze zu generieren.

Plattformen und Beteiligungsmodelle
Vertreter von drei Plattformen gaben detaillierte Einblicke in die unterschiedlichen Beteiligungsstrukturen und die Praxis des Crowdfundings. Johannes Ranscht konnte für seine Plattform seedmatch auf die staatliche Anzahl von 72 Finanzierungsrunden zwischen 2011 und Ende 2014 verweisen. Das Beteiligungsmodell von seedmatch beruht auf partiarischen Nachranganleihen. Auch FunderNation nutzt diese Form der Finanzierung. Gründerin und CEO Uli Fricke, die selbst fast zwei Jahrzehnte Erfahrung im Wagniskapitalbereich vorweisen kann, stellte den Vorteil dieser Form der Mezzanine-Finanzierung heraus: Dieser liegt vor allem in der flexiblen Ausgestaltung innerhalb eines Spektrums, das von Eigenschaften nahe am Eigenkapital bis hin zu ähnlichen Charakteristika wie bei Anleihen reicht. Beide Plattformen legen Wert auf eine sorgfältige Auswahl der Unternehmen. So verlangt FunderNation, die neben der Beteiligung an reinen Start-ups auch solche an Wachstums- und bereits etablierte Unternehmen anbietet, von der Geschäftsführung Business- und Finanzpläne und darüber hinaus regelmäßige Übersichten zur Geschäftsentwicklung. Hierdurch soll Transparenz geschaffen und das Vertrauen der Investoren gestärkt werden. Einen ganz anderen Weg geht Bergfürst. Die 2012 gegründete Plattform ist als Bank lizenziert und funktioniert als eine Börse im kleinen Format. Wie Steffen Schmalz, bei Bergfürst verantwortlich für den Bereich Corporate Finance, erläuterte, handelt es sich um eine Emissionsplattform, auf der Aktien von Unternehmen und darüber hinaus Genussscheine für Immobilien öffentlich angeboten werden. Dementsprechend eindeutig sind auch die Transparenzpflichten für die Start-ups, die zur Emission einen BaFin-konformen Wertpapierprospekt vorlegen müssen. Darüber hinaus bietet Bergfürst einen Sekundärmarkt, auf dem nach einer dreijährigen Lock-up-Periode die Aktien der emittierten Start-ups gehandelt werden können.