Den Zweitmarkt als Exit-Kanal nutzen

Garantien, Nachschusspflichten, Discounts

Im Hinblick auf Garantien werden Verkäufer in der Regel nicht gewillt sein, (ausführliche) Geschäftsbetriebsgarantien abzugeben. Auf der Grundlage dessen kann daher die gegenständliche Bestimmung der Chancen und Risiken der Transaktion nur dann gelingen, wenn eine ausführliche und zeitintensive Due Diligence durchgeführt wird. Hervorzuheben sind hier insbesondere das Bestehen von Nachschusspflichten, die Möglichkeit der Übertragung von Sonderrechten (z.B. Erlösverteilungspräferenzen) sowie das Bestehen von Vorerwerbs- und Mitverkaufsrechten. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist der Erwerb von Beteiligungen im Rahmen von Secondary-Transaktionen regelmäßig mit (zum Teil erheblichen) Kaufpreisabschlägen verbunden.

Fazit:

Die in letzter Zeit vermehrt auf dem Venture Capital-Markt zu beobachtenden Secondary-Transaktionen bieten insbesondere Private Equity bzw. Venture Capital-Fonds in einem wirtschaftlich volatilen Marktumfeld die Möglichkeit, Teile ihrer Beteiligung noch vor dem Gesamt-Exit zu realisieren und somit Erlöse zu erzielen. Hierdurch wird insbesondere Venture Capital-Investoren, die ihre Rolle zur Unterstützung der Unternehmensentwicklung im Rahmen des geplanten Investitionszeitraums bereits weitgehend erfüllt haben, die Möglichkeit des De-facto-Teil-Exits eröffnet, um die gewonnenen Erlöse und Ressourcen neuen Projekten zuzuwenden.

Christian TöniesF Minkus Fischer

Zu den Autoren:
Christian Tönies ist Partner bei P+P Pöllath + Partners. Er ist auf M&A- und Venture Capital-Transaktionen spezialisiert und berät Private Equity- und Venture Capital-Fonds, Investoren und Business Angels.Minkus Fischer arbeitet als Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners. Er ist auf M&A- und Venture Capital-Transaktionen spezialisiert.