„Wir wollen christliche Werte multiplizieren“

VC Magazin: Üblich bei Beteiligungsfonds ist eine Hurdle Rate, bis zu der Gewinne aus Veräußerungen ausschließlich an die Anleger entfallen. Darauf verzichtet der 7×7 Unternehmenswerte Deutschland I. Weshalb?

Mankel: Die Managementgesellschaft (die Komplementärin) erhält von der Gesellschaft eine Erfolgsbeteiligung von 20 Prozent des ausschüttungsfähigen Gewinns (Jahresüberschuss i.S. des § 275 HGB) der Gesellschaft.

Die Gewährung und Zahlung der Erfolgsbeteiligung nach Satz 1 erfolgt ab dem Zeitpunkt, in dem die Summe der Ausschüttungen an die Anleger aufgrund von Jahresüberschüssen der Gesellschaft 100 Prozent der Summe der eingezahlten Pflichteinlagen erreicht hat (sog. „Vollausschüttung“). Danach (d. h. ab erstmaliger Vollausschüttung), entfallen 80 Prozent des ausschüttungsfähigen Gewinns an die Anleger und 20 Prozent des ausschüttungsfähigen Gewinns (sog. „Carried Interest“) an die Komplementärin. Dies ist die Standardregelung bei allen internationalen VC-Gesellschaften, so auch beim 7×7 VC-Fonds.

Die sog. Hurdle-Rate bezeichnet einen Prozentsatz, um den die 100%-Ausschüttung an die Investoren überschritten werden muss, bevor die 20-80-Regelung eintritt. Eine „übliche“ Regelung gibt es aber nicht: der Prozentsatz variiert zwischen 0% und 8% (häufig 5%) – und es hängt von der Stärke / Erfahrung der Fondsmanager ab, ob Investoren eine solche Regelung verlangen. Diese Carry-Regelung steht häufig auch in Verbindung mit einer „Claw-back“-Regelung, nach der das Management bei unerwarteten Ergebnissen in der Fondsentwicklung ggf. den erhaltenen Carry ganz oder teilweise zurückzahlen muss. Das Management ist grundsätzlich bereit, eine Hurdle Rate inkl. Claw back auch beim 7×7 VC-Fonds einzuführen und wir würden gerne mit entsprechend großen Investoren darüber verhandeln!

VC Magazin: Der Anleger kann dem Fonds als Direktkommanditist oder als Treugeber der Treuhandkommandistin beitreten. Für wen eignet sich welche Alternative?

Kühr: Es gibt Anleger, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht prominent im Handelsregister erscheinen möchten, oder die nicht an Gesellschafterversammlungen usw. teilnehmen möchten. Für diese ist die Treugeber-Variante ideal. Andere wiederum möchten intensiv an der Entwicklung des Portfolios teilnehmen und unmittelbar informiert werden, für diese ist die direkte Beteiligung gedacht. 

Die Fragen stellte Mathias Renz.

 

Zum Gesprächspartner:

Andreas Mankel 7x7Kühr Thomas WAndreas Mankel ist Gründer  der 7×7-Gruppe,  Thomas Kühr leitet die Venture Capital-Aktivitäten. Die 7×7 invest AG ist eine nach dem genossenschaftlichen Prinzip in der Rechtsform der Aktiengesellschaft im Jahr 2009 gegründete Gesellschaft. Sie ist vermögensverwaltend tätig mit dem Ziel, Nachhaltigkeit, Inflationsvorsorge und langfristige überdurchschnittliche Rendite zu erzielen. Das von Privatkunden, Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen, Kirchengemeinden und Non-Profit-Organisationen anvertraute Kapitalvermögen wird u. a. in Immobilien, Beteiligungen, Alternative Energien, Ökologie, Land- und Forstwirtschaft und andere Finanzanlageformen investiert.