Mehr Transparenz für Aufsicht und Anleger

Neue Prospektanforderungen

Dr. Ferdinand Unzicker, Lutz AbelDie neuen KAGB-Vorschriften werden sich auch auf den Vertrieb auswirken, denn auch die Prospektanforderungen wurden überarbeitet. Zwar gelten für Prospekte von Fonds, die bereits in der Platzierung sind, noch Übergangsregelungen. Doch für alle künftigen Prospekte wird eine weitgehend neue Konzeptionierung notwendig. „Die inhaltlichen Anforderungen wurden neu gestaltet und sind stark dem bisherigen Investmentrecht nachgebildet“, erläutert Unzicker. Deswegen werden sich die Gliederung und die Begrifflichkeiten an den offenen Fondsbereich annähern, erwartet der Experte. „Die Prospekte werden aber nicht schlanker werden, schließlich sind die Inhalte im Vergleich etwa zu offenen Wertpapierfonds bei geschlossenen Investmentvermögen vielfach wesentlich komplexer. Auch die Anforderungen der Rechtsprechung an die Gestaltung von Verkaufsprospekten sind unverändert zu berücksichtigen“, so Unzicker.

Überarbeitung der Kostenstruktur

Dr. Matthias Hallweger, HMW AGDoch den Vertrieb erwarten nicht nur neue Prospekte. Um Vertrauen bei den Anlegern zu schaffen, wird die Transparenz erhöht werden müssen. Die Incentivierung der Vermittler steht auf dem Prüfstein, an der Kostenseite insgesamt wird gearbeitet. „Auch im Retail-Bereich werden wir eine Verschiebung der Gebühren sehen“, ist sich Dr. Matthias Hallweger sicher. Er ist Vorstand der HMW AG und der AWAG, die die MIG Fonds auflegt bzw. vertreibt. „Die Upfront Fees werden zugunsten höherer Investitionsquoten sinken und demgegenüber werden laufende, erfolgsabhängige Gebühren verstärkt. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Fonds sollte dies positive Effekte erzeugen“, erwartet er. Auch beim Reporting werden die Standards angeglichen. „Diese Entwicklung ist grundsätzlich zu begrüßen, bringt jedoch noch einige sehr aufwendige Prozesse mit sich“, kommentiert Hallweger.

Qualifizierung der Vermittler

Zunehmend wichtig wird auch die Qualifizierung der Vermittler. Der neue § 34 f der Gewerbeordnung hat die Berufszugangsregelungen verschärft: Wer gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln will, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und u.a. eine Sachkundeprüfung erbringen. „Der Vermittler stellt das wichtigste Bindeglied zwischen dem Fonds und dem Anleger dar“, argumentiert Hallweger. „Gerade hier achten wir auf hohe Beratungsqualität, stellen diese mit einem eigenen Weiterbildungsprogramm sicher. Unsere HMW Emissionshaus AG im Verbund mit der AWAG legt großen Wert auf hohe Beratungsqualität, nur so können wir sicherstellen, dass unsere Anleger ihre Investitionsentscheidung auf vernünftiger Grundlage treffen.“ Die HMW, die nicht Mitglied im bsi ist, hat derzeit die MIG Fonds 12 und 13 in der Platzierung, beide haben laut Hallweger jeweils bereits über 50 Mio. EUR eingesammelt. Im ersten Halbjahr konnten die Fonds demnach ihr Platzierungsvolumen sogar um 8% gegenüber dem Vorjahreswert steigern. „Beim MIG 13 werden wir in Kürze die erste Überzeichnungsreserve öffnen müssen“, so Hallweger. Das könnte bereits ein positives Signal für den Gesamtmarkt sein.

Fazit:

Die strengeren Regulierungsvorschriften des KAGB und der Gewerbeordnung führen zu höheren Standards in der Branche. Auch wenn die Neuerungen den Anbietern von Retail-Beteiligungsfonds erst einmal einen Kraftakt abverlangen – sie sorgen für Professionalisierung und mehr Transparenz. Dies wird hoffentlich dazu beitragen, dass Privatanleger wieder Vertrauen in Finanzprodukte fassen. Davon dürften dann alle Seiten profitieren.

Eine Übersicht über aktuelle Platzierungsergebnisse von Publikumsfonds finden Sie in der Printausgabe.